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Dänemark verlangt Corona-Test bei Einreise

München, 08.02.2021 | 09:28 | rpr

Dänemark hat seine Einreisebestimmungen verschärft. Während Flugreisende bereits seit Januar nur mit negativem Corona-Test einreisen dürfen, wurde diese Regelung nun auf für den See- und Landweg ausgeweitet. Anschließend müssen sich Reisende in Quarantäne begeben.


Dänemark_Dünen
Seit dem 7. Februar ist auch die Einreise über Land- und Seeweg nach Dänemark nur mit Corona-Test gestattet.
Die verschärften Einreisebestimmungen traten am Sonntag, den 7. Februar, in Kraft und wurden von der dänischen Regierung am Tag zuvor bekanntgegeben. Demnach muss fortan bei der Einreise, egal ob über Luft-, See- oder Landweg, ein negativer PCR- oder Antigentest nachgewiesen werden. Anschließend sind Einreisende dazu verpflichtet, sich in eine zehntätige Selbstisolation zu begeben, welche nach frühestens vier Tagen durch einen weiteren negativen Corona-Test frühzeitig beendet werden kann. Grund für die verschärften Einreisebestimmungen sind die neuen Coronavirus-Mutationen, deren Einschleppung ins Land unterbunden werden soll.
 
Bestimmungen für Einreisende ohne Wohnsitz in Dänemark
 
Nach Informationen des Auswärtigen Amtes ist die Einreise für Personen ohne Wohnsitz in Dänemark nur mit triftigem Grund gestattet. Rein touristische Reisen sind demnach aktuell nicht erlaubt. Für die Einreise muss ein negativer COVID-19-Test nachgewiesen werden, dessen Probenentnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Ein weiterer Test erfolgt nach der Einreise. Bei Flugreisenden wird dieser direkt nach Ankunft vor Verlassen des Airports durchgeführt. Reisende über Land- und Seeweg müssen den Test binnen 24 Stunden nach Einreise vornehmen.
 
Ausnahmeregelungen für Grenzbewohner
 
Für die Test- und Quarantänepflicht gelten für verschiedene Personengruppen Ausnahmeregelungen. Dazu zählen unter anderem Bewohner des angrenzenden Bundeslandes Schleswig-Holstein, Berufspendler und der Warenverkehr. So darf die Quarantäne aus einem triftigen Grund verlassen werden. Wer einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der nicht älter als sieben Tage ist, darf mit Nachweis eines triftigen Grunds einreisen. Grenzlandbewohner mit negativem Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, dürfen auch ohne triftigen Grund einreisen.

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