Jetzt anmelden, Zeit sparen und exklusive Angebote sichern.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Service-Code:
Hilfe und Kontakt
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Dänemark verlangt Corona-Test bei Einreise

München, 08.02.2021 | 09:28 | rpr

Dänemark hat seine Einreisebestimmungen verschärft. Während Flugreisende bereits seit Januar nur mit negativem Corona-Test einreisen dürfen, wurde diese Regelung nun auf für den See- und Landweg ausgeweitet. Anschließend müssen sich Reisende in Quarantäne begeben.


Dänemark_Dünen
Seit dem 7. Februar ist auch die Einreise über Land- und Seeweg nach Dänemark nur mit Corona-Test gestattet.
Die verschärften Einreisebestimmungen traten am Sonntag, den 7. Februar, in Kraft und wurden von der dänischen Regierung am Tag zuvor bekanntgegeben. Demnach muss fortan bei der Einreise, egal ob über Luft-, See- oder Landweg, ein negativer PCR- oder Antigentest nachgewiesen werden. Anschließend sind Einreisende dazu verpflichtet, sich in eine zehntätige Selbstisolation zu begeben, welche nach frühestens vier Tagen durch einen weiteren negativen Corona-Test frühzeitig beendet werden kann. Grund für die verschärften Einreisebestimmungen sind die neuen Coronavirus-Mutationen, deren Einschleppung ins Land unterbunden werden soll.
 
Bestimmungen für Einreisende ohne Wohnsitz in Dänemark
 
Nach Informationen des Auswärtigen Amtes ist die Einreise für Personen ohne Wohnsitz in Dänemark nur mit triftigem Grund gestattet. Rein touristische Reisen sind demnach aktuell nicht erlaubt. Für die Einreise muss ein negativer COVID-19-Test nachgewiesen werden, dessen Probenentnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Ein weiterer Test erfolgt nach der Einreise. Bei Flugreisenden wird dieser direkt nach Ankunft vor Verlassen des Airports durchgeführt. Reisende über Land- und Seeweg müssen den Test binnen 24 Stunden nach Einreise vornehmen.
 
Ausnahmeregelungen für Grenzbewohner
 
Für die Test- und Quarantänepflicht gelten für verschiedene Personengruppen Ausnahmeregelungen. Dazu zählen unter anderem Bewohner des angrenzenden Bundeslandes Schleswig-Holstein, Berufspendler und der Warenverkehr. So darf die Quarantäne aus einem triftigen Grund verlassen werden. Wer einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der nicht älter als sieben Tage ist, darf mit Nachweis eines triftigen Grunds einreisen. Grenzlandbewohner mit negativem Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, dürfen auch ohne triftigen Grund einreisen.

Weitere Nachrichten über Reisen

Zyklon_Sturm_Wind_Tropensturm_Taifun
10.10.2024

Hurrikan Milton richtet schwere Verwüstungen in Florida an

Hurrikan Milton hat Florida mit voller Wucht getroffen und massive Schäden hinterlassen. Mehr als drei Millionen Menschen sind ohne Strom. Der Sturm schwächt sich ab, bleibt aber gefährlich.
Helgoland
10.10.2024

Helgolandfahrten von und nach Büsum fallen wegen Sturms aus

Aufgrund der stürmischen Wetterlage entfallen am heutigen Donnerstag die Fährüberfahrten von Büsum nach Helgoland. Auch weitere Ausflugsfahrten sind betroffen.
Rügen_Brücke_Rügenbrücke
10.10.2024

Rügenbrücke am 12. Oktober wegen Marathon gesperrt

Am 12. Oktober müssen sich Urlauber und Urlauberinnen auf dem Weg nach Rügen auf Behinderungen einstellen. Grund ist eine Marathonveranstaltung.
Kroatien Strand Sandzunge
10.10.2024

Kroatiens Sandwunder verliert seine Spitze nach Sturm

Am kroatischen Strand Zlatni Rat wurde die charakteristische Landzunge ins Meer gespült. Grund dafür war ein heftiger Herbststurm.
New York Central Park
08.10.2024

New York: Neue Aussichtsplattform auf dem Rockefeller Center eröffnet

Eine neue Attraktion auf dem Rockefeller Center verspricht atemberaubende Ausblicke über die Skyline von New York. Der Skylift hebt Besucherinnen und Besucher auf eine Höhe von 275 Metern.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.