Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Dänemark verlangt Corona-Test bei Einreise

München, 08.02.2021 | 09:28 | rpr

Dänemark hat seine Einreisebestimmungen verschärft. Während Flugreisende bereits seit Januar nur mit negativem Corona-Test einreisen dürfen, wurde diese Regelung nun auf für den See- und Landweg ausgeweitet. Anschließend müssen sich Reisende in Quarantäne begeben.


Dänemark_Dünen
Seit dem 7. Februar ist auch die Einreise über Land- und Seeweg nach Dänemark nur mit Corona-Test gestattet.
Die verschärften Einreisebestimmungen traten am Sonntag, den 7. Februar, in Kraft und wurden von der dänischen Regierung am Tag zuvor bekanntgegeben. Demnach muss fortan bei der Einreise, egal ob über Luft-, See- oder Landweg, ein negativer PCR- oder Antigentest nachgewiesen werden. Anschließend sind Einreisende dazu verpflichtet, sich in eine zehntätige Selbstisolation zu begeben, welche nach frühestens vier Tagen durch einen weiteren negativen Corona-Test frühzeitig beendet werden kann. Grund für die verschärften Einreisebestimmungen sind die neuen Coronavirus-Mutationen, deren Einschleppung ins Land unterbunden werden soll.
 
Bestimmungen für Einreisende ohne Wohnsitz in Dänemark
 
Nach Informationen des Auswärtigen Amtes ist die Einreise für Personen ohne Wohnsitz in Dänemark nur mit triftigem Grund gestattet. Rein touristische Reisen sind demnach aktuell nicht erlaubt. Für die Einreise muss ein negativer COVID-19-Test nachgewiesen werden, dessen Probenentnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Ein weiterer Test erfolgt nach der Einreise. Bei Flugreisenden wird dieser direkt nach Ankunft vor Verlassen des Airports durchgeführt. Reisende über Land- und Seeweg müssen den Test binnen 24 Stunden nach Einreise vornehmen.
 
Ausnahmeregelungen für Grenzbewohner
 
Für die Test- und Quarantänepflicht gelten für verschiedene Personengruppen Ausnahmeregelungen. Dazu zählen unter anderem Bewohner des angrenzenden Bundeslandes Schleswig-Holstein, Berufspendler und der Warenverkehr. So darf die Quarantäne aus einem triftigen Grund verlassen werden. Wer einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der nicht älter als sieben Tage ist, darf mit Nachweis eines triftigen Grunds einreisen. Grenzlandbewohner mit negativem Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, dürfen auch ohne triftigen Grund einreisen.

Weitere Nachrichten über Reisen

Stechmücke auf Blatt
22.04.2024

Bali: Denguefieber-Impfung für Reisende empfohlen

Die balinesische Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend eine Impfung gegen das Denguefieber. Mücken übertragen die Viruserkrankung vor allem in tropischen Regionen wie Bali.
St. Peter-Ording
15.04.2024

Nordsee: Treibsand in St. Peter-Ording

Am Strand von St. Peter-Ording wurden mehrere Treibsandlöcher entdeckt. Die betroffenen Bereiche wurden weiträumig abgesperrt. Die Tourismuszentrale warnt vor Lebensgefahr.
Thailand Bangkok Wat Arun
11.04.2024

Songkran 2024: Das Wasserfest in Thailand beginnt

In der thailändischen Hauptstadt wird ab Donnerstag, dem 11. April, das traditionelle Neujahrs- und Wasserfest Songkran gefeiert. Gäste können sich auf ein breites Unterhaltungsprogramm freuen.
Streikende Arbeitnehmer laufen auf der Straße.
08.04.2024

Griechenland: Streik im Fähr- und Flugverkehr angekündigt

In Griechenland sind für April und Mai mehrere Streiks angekündigt. Neben dem Flugverkehr (9. April) sind am 17. April auch Fähren betroffen. Für Mai ist ein landesweiter Generalstreik geplant.
Spanien - Balearen - Mallorca - Trinken - Alkohol
04.04.2024

Mallorca: Strenge Verhaltensregeln in Palma

Urlauberinnen und Urlauber, die die beliebte Baleareninsel Mallorca besuchen, müssen fortan auf strengere Verhaltensregeln achten. Die neuen Vorschriften treffen vor allem Partyreisende.

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.