Dänemark schließt Grenzen nach Deutschland

Dänemark hat in der Nacht zum Sonntag, den 21. Februar, einige Grenzübergänge nach Deutschland geschlossen. Grund dafür ist eine sich ausbreitende Coronavirus-Mutation in Flensburg. An Grenzen, die weiterhin geöffnet bleiben, finden zudem verschärftere Polizei-Kontrollen statt.
Die Maßnahme wurde am Freitag, den 19. Februar, in Kopenhagen vom dänischen Justizministerium bekanntgegeben. Neben der Ankündigung verstärkter Grenzkontrollen wurden in der Nacht zum Sonntag um 0 Uhr insgesamt 13 kleine Grenzübergänge nach Deutschland geschlossen. Wichtige Straßenübergänge bleiben allerdings weiterhin geöffnet: In Fröslee, Krusau, Pattburg und Sæd kann die Grenze rund um die Uhr passiert werden, Pebersmark und der Fußgänger-Übergang in Skomagerhus nur zwischen 10 und 18 Uhr. Die Kontrollen werden hier jedoch deutlich verschärft. Der dänische Justizminister Nick Hækkerup erklärte, dass Grenzkontrollen ein wichtiges und notwendiges Werkzeug seien, um neue Infektionsketten außer Land zu halten.
 
Corona-Lage in Flensburg
 
Auslöser für die Verschärfung der Grenzkontrollen ist die sich in Flensburg zunehmend ausbreitende Coronavirus-Mutation B.1.1.7, die erstmalig in England auftrat. Nach Angaben von Oberbürgermeisterin Simone Lange werde aktuell fast nur dieser Virusstamm bei Neuinfektionen festgestellt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, gelten für die Einwohner der Stadt erneute Restriktionen. Neben einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr sind vorerst auch private Treffen verboten. Die neue Allgemeinverfügung ist nach Aussage der Oberbürgermeisterin bis vorerst 26. Februar gültig.
 
Einreise nach Dänemark
 
Touristische Reisen nach Dänemark sind aktuell nicht möglich, für Einreisende mit triftigen Gründen gilt eine Corona-Testpflicht – egal, ob die Einreise über Luft-, Land- oder Seeweg erfolgt. Dabei kann es sich um einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test handeln. Anschließend erfolgt 24 Stunden nach Einreise ein weiterer Test. Des Weiteren müssen sich Einreisende in eine zehntätige häusliche Quarantäne begeben, welche nach frühestens vier Tagen durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden kann. Für Grenzpendler aus Schleswig-Holstein gelten Ausnahmen für den Nachweis eines triftigen Grundes.