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Dominikanische Republik schafft Atemtests am Flughafen ab

München, 25.04.2022 | 15:57 | soe

Die Dominikanische Republik kehrt in ihren Einreisebestimmungen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität zurück. Künftig verzichten die Behörden des Karibikstaates auf die per Zufallsprinzip bei Reisenden durchgeführten Atemtests an den Flughäfen, welche bislang noch der Auffindung etwaiger COVID-19-Infektionen dienten. Wer aus Deutschland anreist, benötigt außerdem keinerlei Corona-Nachweis.


Dominikanische Republik Punta Cana Strand
Die Dominikanische Republik führt keine Corona-Atemtests mehr an Flughäfen durch.
Das Lokalmedium Dominican Today berichtet, dass die zivile Luftfahrtbehörde des Inselstaats JAC am 23. April die Durchführung der Atemtests eingestellt hat. Sie wurden bislang regelmäßig an zufällig ausgewählten Passagieren und Passagierinnen durchgeführt, um eventuelle Corona-Infektionen zu erkennen. Im Rahmen der nun erlassenen Resolution 99-2022 entfällt diese ständige Maßnahme, jedoch können bei Bedarf auch weiterhin Prüfvorgänge vorgenommen werden. Reisende sind verpflichtet, daran mitzuwirken, wenn sie ausgewählt werden. Wer jedoch einen Corona-Impfnachweis vorlegen kann, ist von dieser Pflicht befreit.
 
Einreise in die DomRep ohne Nachweis
 
Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise weder einen Impf- oder Genesungsnachweis noch einen negativen Test. Mittels gültigem Impfzertifikat kann jedoch die Mitwirkung an einem stichprobenartigen Corona-Test umgangen werden. Verpflichtend ist hingegen das Ausfüllen eines E-Tickets für die Dominikanische Republik. Dabei handelt es sich um ein Ein- und Ausreisedokument, das von mehreren Institutionen verlangt wird, darunter dem Gesundheitsministerium und der Zollbehörde. Jeder Passagier und jede Passagierin muss die Angaben vor dem Reiseantritt online in ein Formular eintragen, anschließend wird ein QR-Code generiert.
 
Keine Maskenpflicht im Land
 
Auch innerhalb des Landes gibt es kaum noch coronabedingte Einschränkungen. Bereits seit dem 17. Februar sind gastronomische Betriebe ohne 3G-Nachweis zugänglich, auch die Maskenpflicht ist für sämtliche öffentlichen Gebäude und Verkehrsmittel entfallen. Es müssen keinerlei Abstandsgebote mehr eingehalten werden, auch alle Versammlungsbeschränkungen wurden für beendet erklärt.

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