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Dominikanische Republik: Ausgangssperre entfällt in zwei Regionen

München, 06.08.2021 | 09:53 | cge

In der Dominikanische Republik wird in zwei Regionen die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Ab dem 9. August 2021, 5 Uhr entfällt diese im National District und in der Provinz Altagracia. Dies berichtet die Zeitung Dominican Today.


Dominikanische Republik Punta Cana Strand
Die Dominikanische Republik hebt in zwei Regionen die nächtliche Ausgangssperre auf.
Der National District mit der Hauptstadt Santo Domingo und die Provinz Altagracia sind die ersten Regionen ohne nächtliche Ausgangssperre seit März 2020. In anderen Regionen des Karibikstaates bleibt diese jedoch auch weiterhin bestehen, gab Präsident Luis Abinader laut Medienberichten am 3. August 2021 bekannt. Die Bevölkerung in den beiden Regionen ohne Ausgangssperre muss sich jedoch auch weiterhin an die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen sowie an andere Hygienemaßnahmen halten. Außerdem sind der Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken täglich zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens verboten. Für Feierlichkeiten, die mit größeren Zusammenkünften einhergehen, ist eine spezielle Genehmigung erforderlich.
 
Corona-Lage in der Dominikanischen Republik
 
Die Erleichterung in den beiden Regionen wird durch die positive Entwicklung der Impfkampagne in den Gebieten möglich, da die Aufhebung der Ausgangssperre in der Dominikanische Republik an die Impfquote geknüpft ist. Im National District haben laut Angaben der Dominican Today vom 5. August 2021 bereits 97,1 Prozent der Bevölkerung die erste Impfdosis gegen das Coronavirus erhalten, 77,1 Prozent der Menschen sind vollständig geimpft. In der Provinz Altagracia erhielten bereits 81,6 Prozent der Bewohner eine komplette Impfung.
 
Einreise in die Dominikanische Republik
 
Die Einreise aus Deutschland in die Dominikanische Republik ist möglich. Alle Reisenden müssen vor ihrer Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen. Zudem sollten Ankommende mit stichprobenartigen Gesundheitskontrollen bei der Einreise an den Flughäfen rechnen. Sie sind an deren Mitwirkung verpflichtet, sofern sie kein maximal 72 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis oder einen Impfnachweis vorlegen können. Dieser muss belegen, dass die letzte Impfdosis für den vollständigen Schutz bereits drei Wochen zurückliegt.

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