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Dominikanische Republik: Corona-Ausgangssperre und Beschränkungen gelockert

München, 25.01.2021 | 09:56 | soe

In der Dominikanischen Republik gilt ab dem 27. Januar eine weniger strikte Sperrstunde. Die bisher unter der Woche schon um 17 Uhr beginnende Ausgangssperre soll dann erst um 19 Uhr in Kraft treten, sie gilt wie schon bisher bis 5 Uhr des Folgetags. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gibt es leichte Lockerungen der Corona-Maßnahmen.


Dominikanische Republik Punta Cana Strand
In der Dominikanischen Republik gilt ab dem 27. Januar eine weniger strenge Ausgangssperre.
Nicht nur von Montag bis Freitag wird die Ausgangssperre gelockert, auch am Wochenende dürfen sich die Menschen in der Dominikanischen Republik wieder freier bewegen. Bislang trat die Sperrstunde samstags und sonntags bereits um 12 Uhr mittags in Kraft. Ab dem 27. Januar müssen die Wohnungen am Wochenende erst um 17 Uhr aufgesucht werden. Zudem gilt eine Transit-Frist von drei Stunden, die Unterkunft muss wochentags also bis spätestens 22 Uhr, am Wochenende bis 20 Uhr abends erreicht werden. Grund für die Lockerungen ist ein Absinken der Infektionskurve in der Dominikanischen Republik. Touristische An- und Abreisen gelten als triftiger Ausnahmegrund, um auch während der Sperrzeiten zum Flughafen zu fahren.
 
Weitere Lockerungen dank leichter Entspannung des Infektionsgeschehens
 
Öffentliche Erholungsbereiche in Parks und an Promenaden dürfen nun wieder genutzt werden, solange sich dabei keine Menschenansammlungen bilden. Die gängigen Hygieneprotokolle müssen dabei eingehalten werden. Restaurants und Bistros dürfen ab dem 27. Januar wieder mit 60 Prozent Auslastung ihrer Kapazitäten arbeiten, zuvor durften nur auf höchstens 50 Prozent der Plätze Gäste bewirtet werden. Dabei sind maximal sechs Personen an einem Tisch erlaubt. Größere Versammlungen, Partys und ähnliche Veranstaltungen bleiben verboten. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 8. Februar.
 
Hygieneregeln in der Dominikanischen Republik
 
In der Dominikanischen Republik gelten zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin umfassende Hygienevorgaben. So ist in der Öffentlichkeit das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes Pflicht, ebenso das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Es herrschen außerdem Beschränkungen für den Verkauf und Konsum von Alkohol.

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