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Einfuhrbestimmungen außerhalb der EU beachten

München, 29.03.2011 | 12:00 | sge

Kleine Souvenirs und Andenken, aber auch Dinge, die man in Deutschland so günstig nicht bekommen würde, werden gerne am Ende einer Reise mit in den Koffer Richtung Heimat gepackt. Dort muss dieser am Zoll vorbei.


Eingeführte Waren müssen am Zoll vorbei. Innerhalb der EU gelten andere Bestimmungen als außerhalb der EU.
Eingeführte Waren müssen am Zoll vorbei. Innerhalb der EU gelten andere Bestimmungen als außerhalb der EU.
Zahlreiche Urlauber nutzen ihren Aufenthalt im Ausland nicht nur zur Erholung, sondern auch zum Shoppen. Vor allem jenseits von Souvenirs mit ideellem Wert gibt es Dinge, die man im Ausland viel günstiger bekommen kann als zu Hause. Vor allem Kleidung zählt dazu, aber auch Tabak und Kaffee, Handys und Notebooks. Alles, was dabei für den privaten Gebrauch bestimmt ist, darf meist eingeführt werden.

Das gilt, solange die Waren nicht illegal sind und zudem weder Marken- noch Artenschutz gefährdet ist. So darf man innerhalb der EU abgabenfrei pro Person bis zu 800 Zigaretten, 10 Kilogramm Kaffee oder maximal 90 Liter Wein einführen. Für alles, was diese Mengen übersteigt, werden Verbrauchssteuern fällig. Außerhalb der Europäischen Gemeinschaft allerdings gelten andere Grenzen.

Hier gilt ein Warenwert von 430 Euro pro Person; für Kinder unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro Warenwert. Zusammengenommen dürfen diese Pauschalbeträge für eine Familie zum Beispiel aber nur dann, wenn es sich bei der mitgeführten Ware um teilbare Gegenstände handelt. Teppiche oder eine Armbanduhr gehören nicht dazu. Kaufbelege sollten grundsätzlich aufbewahrt werden, um eine Warenwertschätzung beim Zoll zu verhindern.

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