Einreise nach Katar ohne örtliche Krankenversicherung möglich

Das arabische Land Katar hat nach nur wenigen Wochen seine Vorschrift, bei der Einreise in das Emirat eine akkreditierte katarische Krankenversicherung vorzulegen, angepasst. Reisende sind nun unter bestimmten Voraussetzungen von der lokalen Krankenversicherungspflicht befreit. Deutsche Touristinnen und Touristen können Katar ohne aufwendige Visaverfahren besuchen.
Von Februar bis Mitte März 2023 mussten Besucherinnen und Besucher auch für kurze Aufenthalte eine katarische Krankenversicherung abschließen. Zur Auswahl standen nur von der Regierung akkreditierte Anbieter. Die Kosten beliefen sich auf 50 katarische Riyal oder umgerechnet 14 Euro. Mit der Krankenversicherung sollten medizinische Leistungen, unter anderem Covid-19-Behandlungen und Quarantänekosten, gedeckt werden.
 
Visa-Waiver sind von der Krankenversicherungspflicht befreit
 
Das Visa-Waiver-Programm ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern ausgewählter Nationalitäten die visumfreie Einreise in verschiedene Länder. Unter anderem gehören deutsche, Schweizer und österreichische Staatsangehörige dazu. Voraussetzung für die visumfreie Einreise nach Katar ist ein (Kinder-)Reisepass, der zu Beginn des Urlaubs noch mindestens 180 Tage gültig ist. Außerdem darf man sich nicht länger als 30 Tage in Katar aufhalten. Eine Hotelreservierung und ein Rückflugticket müssen ebenfalls vorgelegt werden. Wer diese Punkte erfüllt, muss keine katarische Krankenversicherung abschließen.
 
Katar als Tourismusregion
 
Internationale Bekanntheit erlangte der winzige Wüstenstaat Katar spätestens mit der Austragung der Fifa Fußball-Weltmeisterschaft 2022. Auf einer Fläche, die nur halb so groß ist wie Hessen, hat das reiche Emirat moderne Metropolen auf Sand errichtet. Die Hauptstadt Doha begeistert zum Beispiel mit seinen futuristischen Wolkenkratzern und künstlichen Inseln wie The Pearl. Luxuriöse Hotels, weiße Strände und wüstenexklusive Naturschauspiele locken immer mehr Erholungssuchende und Abenteuerlustige nach Katar.