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Einreise: Schweiz fordert doch PCR-Test

München, 24.02.2021 | 08:19 | soe

Die Schweiz rudert bei der Anpassung ihrer Einreisebestimmungen zurück. Nachdem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zunächst Antigen-Schnelltests für die Einreise zugelassen hatte, wurde diese Regelung nun erneut abgeändert. Nach aktueller Formulierung genügt ein Antigen-Test zwar, um für einen Flug in die Schweiz boarden zu dürfen – für die tatsächliche Einreise in die Alpenrepublik wird jedoch weiterhin ein PCR-Test gefordert.


Schweiz Flagge Matterhorn
Für die Einreise in die Schweiz ist auch nach dem 22. Februar ein negativer PCR-Test erforderlich.
Am 17. Februar hatte das Schweizer BAG auf seiner Homepage die Zulassung von Antigen-Schnelltests neben PCR-Tests als Einreisevoraussetzung verkündet. Bereits zwei Tage später war dort jedoch ein anderer Wortlaut zu lesen, der seither gültig geblieben ist: In der ersten Kontrollstufe beim Boarding eines Fluges in die Schweiz werden negative Antigen-Schnelltests anerkannt, die maximal vor 24 Stunden durchgeführt wurden. Bei der zweiten Kontrolle an der Schweizer Grenze, sobald also die eigentliche Einreise in das Land erfolgt, müssen Reisende einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test nachweisen können. Wer keinen solchen besitzt, muss sich umgehend auf eigene Kosten testen lassen. Die Regelung trat am 22. Februar in Kraft.
 
Corona-Tests zum 8. Februar eingeführt
 
Erst zum 8. Februar hatte die Schweiz überhaupt eine generelle Testpflicht bei der Einreise erlassen. In der ersten Fassung dieser Regelung musste der negative PCR-Test schon beim Boarding des Fliegers vorgelegt werden. Die Testpflicht gilt für alle Einreisenden, unabhängig davon, ob sie aus einem Corona-Risikoland einreisen. Für Ankömmlinge aus Regionen, die auf der Schweizer BAG-Liste der Risikoländer stehen, wird zusätzlich eine zehntägige Quarantäne nach der Ankunft fällig. Derzeit sind auf dieser Liste auch die deutschen Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten.
 
Weitere Anpassungen der Einreiseregeln
 
Die Anpassung der Testpflicht hat jedoch nicht nur für Verwirrung gesorgt, sondern auch tatsächlich einige Lockerungen gebracht. So müssen Kinder unter zwölf Jahren seit dem 22. Februar keinen Corona-Test mehr nachweisen, wodurch das Reisen für Familien erleichtert wird. Zudem müssen Personen, die sich nur für kurze Zeit aus beruflichen Gründen in die Schweiz begeben, keine elektronische Einreiseerklärung mehr ausfüllen. Diese war bislang für alle Einreisenden obligatorisch.

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