Jetzt anmelden, Zeit sparen und exklusive Angebote sichern.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Service-Code:
Hilfe und Kontakt
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

München, 29.07.2024 | 11:58 | sei

Corona war eine Tortur für den Tourismus. Hotelanlagen schlossen, Reisende sagten ihren Urlaub ab. In bestimmten Fällen macht der EuGH nun Verbraucherinnen und Verbrauchern Hoffnung auf Entschädigung.


Richterhammer und Richterblock
Der EuGH hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Pauschalreisenden gestärkt.
Der EuGH stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Buchende aufgrund „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird“. Es gebe keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ von ihrer Reise zurückgetreten seien. EU-Recht sehe vor, dass Verbraucher, die ihre Pauschalreise wegen „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ nicht antreten, Anspruch auf volle Erstattung haben.
 
Reiseabsage wegen Corona
 
Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich - in beiden waren die Betroffenen wegen der Covid-Pandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten. Kurz darauf ging der Reiseveranstalter insolvent. Im österreichischen Fall klagten die Verbraucher daraufhin gegen HDI, den Versicherer des Reiseveranstalters. HDI wandte laut Gerichtshof ein, nichts erstatten zu müssen, weil die Reise wegen Corona und nicht wegen der Insolvenz abgesagt worden sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH nicht. Zum aktuellen Urteil äußerte sich HDI bisher nicht.
 
Entscheidungen auf nationaler Ebene
 
In beiden Fällen müssen nun nationale Gerichte eine finale Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Laut EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass Pauschalreisende in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind.


Quelle: dpa

Weitere Nachrichten über Reisen

Streik_frau
29.11.2024

Italien: Generalstreik auch am 13. Dezember erwartet

Ein landesweiter Generalstreik in Italien am 13. Dezember wird den Bahn-, Fähr- und Taxiverkehr stark beeinträchtigen. Reisende sollten erneut mit Einschränkungen rechnen.
Mann fährt Ski auf einer Piste.
29.11.2024

Der Skiurlaub steht an: Skier kaufen oder leihen?

Wer in den Winterurlaub fährt, muss entscheiden, ob Skier gekauft oder geliehen werden. Beide Optionen bieten Vor- und Nachteile, je nach Häufigkeit der Nutzung.
Spanien: Mallorca Palma
29.11.2024

Palma de Mallorca: Neue Benimmregeln für Reisende und Einheimische

Palma de Mallorca führt neue Benimmregeln ein, darunter Helmpflicht für E-Tretroller und strengere Vorgaben für Stadtführungen. Auch gegen Betrügermaschen wird vorgegangen.
Besucher fahren mit der Achterbahn Voltron im Europa-Park
29.11.2024

Europa-Park: Neue Achterbahn Voltron und Start der Wintersaison

Die neue Achterbahn "Voltron Nevera" hat dem Europa-Park ein Besucherplus beschert. Zur Wintersaison erwarten Gäste festliche Attraktionen und Rückblicke auf ein erfolgreiches Jahr.
Skifahrerin
28.11.2024

Tschechische Skigebiete setzen auf flexible Preise

Tschechische Skigebiete bieten in dieser Saison flexible Skipass-Preise. Wer früh bucht, kann von Rabatten profitieren.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.