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Finnland: Einreiseregeln für Deutsche verschärft

München, 28.07.2021 | 10:12 | cge

Finnland hat die Einreiseregeln verschärft. Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen mitteilt, zählt Deutschland aus Sicht Finnlands derzeit als Corona-Risikogebiet. Aus diesem Grund gelten für die Einreise strengere Regeln. Vorgelegt werden müssen künftig zwei negative Tests. Von der Testpflicht ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.


Finnland
Finnland hat die Einreiseregeln verschärft.
Finnland orientiert sich zur Festlegung der Einreiseregelungen am Corona-Infektionsgeschehen und nimmt hierfür regelmäßig eine Neubewertung vor. Deutschland wird derzeit als Risikogebiet eingestuft, somit ist eine testfreie Einreise nicht mehr möglich. Wer nach Finnland reisen möchte, benötigt künftig zwei negative Corona-Tests. Der erste Test ist bereits vor beziehungsweise bei der Einreise vorzunehmen und darf maximal 72 Stunden alt sein. Ein weiterer Corona-Test muss drei bis fünf Tage nach der Ankunft in Finnland durchgeführt werden. Anerkannt werden PCR-und Antigentests.
 
Ausnahmen von der Testpflicht
 
Die finnischen Behörden sehen einige Ausnahmen für die Testpflicht vor. Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus nachweisen können, müssen keinen Test vorlegen. Ausgenommen sind auch Genesene, die eine Infektion innerhalb der vergangenen sechs Monate bescheinigen können. Menschen, die mit einer unvollständigen Impfung, beispielsweise nach der ersten Dosis mit einem zweistufigen Vakzin, nach Finnland reisen möchten, müssen jedoch ebenfalls nach drei bis fünf Tagen einen COVID-19-Test machen. Dies schreibt das finnische Gesundheitsministerium in einer Veröffentlichung.
 
Corona-Maßnahmen in Finnland
 
In Finnland sind derzeit regionale Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Diese Beschränkungen sind abhängig von Infektionsgeschehen und von der Auslastung des Gesundheitssystems in den einzelnen Gebieten. So kann es gegebenenfalls zu eingeschränkten Öffnungszeiten der gastronomischen Betriebe sowie zur Reduzierung der Alkoholausschankzeiten kommen. Auch Limitierungen der Gästeanzahl in Restaurants und eine Obergrenze für Teilnehmer an Versammlungen sind möglich. Landesweit wird den Menschen außerdem empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung in Geschäften und Einkaufszentren zu tragen. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht hingegen in öffentlichen Verkehrsmitteln.

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