Einreisesperre: Frankreich schließt Grenze für deutsche Touristen

Frankreich hat eine Einreisesperre für deutsche Urlauber verhängt. Das berichtet der ADAC unter Berufung auf Informationen der französischen Regierung. Demnach dürfen bis mindestens zum 1. Dezember nur Personen nach Frankreich einreisen, die einen triftigen Grund haben und diesen mit Dokumenten belegen können.
Die Grenzschließung gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern auch für Urlauber aller anderen Nationalitäten. Als triftige Gründe zur Einreise werden Reisen aus medizinischen oder geschäftlichen Gründen sowie zu schulischen Zwecken anerkannt. Auch zwingende Familienbesuche, beispielsweise zur Pflege Angehöriger, berechtigen zum Grenzübertritt nach Frankreich. Ein touristischer Aufenthalt ist jedoch nicht aufgeführt, weshalb Urlaubsreisen nach Frankreich vorerst verboten sind.
 
Reisende, die einen der genannten Gründe vorweisen können, müssen diesen vor der Abfahrt in einem Formular in französischer Sprache eintragen und das Dokument mit sich führen. Die Landesregierung des Saarlands stellt auf ihrer Website eine Ausfüllhilfe in deutscher Sprache zur Verfügung. Das Formular muss jedoch in französischer Ausfertigung mitgeführt werden und ist bei einer Kontrolle vorzuweisen. Zusätzlich ist es notwendig, den angegebenen Grund durch weitere Dokumente belegen zu können. An den Grenzen kann es deshalb zu Kontrollen und Wartezeiten kommen. Wer sich ohne entsprechenden Nachweis in Frankreich aufhält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 135 Euro rechnen.