Frankreich hebt Corona-Einreisebestimmungen auf

Die pandemische Lage in Frankreich entspannt sich: Am 1. August wird der Gesundheitsnotstand in Deutschlands westlichem Nachbarland beendet. Damit entfallen gleichzeitig alle Corona-Beschränkungen. Das gilt auch für die Einreise, die dadurch vereinfacht wird.
Ab Montag, 1. August, ist die Einreise nach Frankreich wieder ohne jegliche COVID-19-Nachweise – also wie vor der Pandemie – gestattet. Zudem entfallen alle weiteren Corona-Beschränkungen im Land. Der französische Senat hat in sich in einer Abstimmung am Dienstag für diese Lockerungen ausgesprochen und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Lediglich die Option obligatorischer Tests an den Landesgrenzen im Falle des Auftretens besorgniserregender Varianten des Coronavirus bleibt bestehen.
 
Aktuelle Einreisebestimmungen in Frankreich
 
Derzeit ist die Einreise nach Frankreich durch das 3G-Prinzip geregelt. Geimpfte und Genesene können mit entsprechendem Nachweis einreisen. Wer beides nicht vorweisen kann, muss ab einem Alter von zwölf Jahren einen negativen Test mitbringen. Dieser darf bei PCR-Tests maximal 72 Stunden und bei Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden alt sein. Von der Testpflicht ausgenommen sind Einreisen auf dem Landweg mit höchstens 24-stündiger Aufenthaltsdauer in Frankreich und in einem Radius von 30 Kilometern um den Wohnort. Die Ausnahme richtet sich demnach primär an Grenzpendlerinnen und -pendler. Die Einreisebestimmungen in den französischen Überseegebieten können abweichen.
 
Corona in Frankreich: Aktuelle Lage
 
Die Neuinfektionszahlen mit dem Coronavirus haben sich in Frankreich auf einem erhöhten Niveau stabilisiert und liegen derzeit ähnlich wie in Deutschland. Das Land verzeichnet einen Inzidenzwert von 686,3 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen. In der Öffentlichkeit herrscht keine Maskenpflicht mehr und alles ist wieder unter normalen Bedingungen möglich: Restaurants, Geschäfte, Nachtclubs und Freizeiteinrichtungen sind wie gewöhnlich geöffnet und dürfen die volle Kapazität ausschöpfen. Einzelnen Kommunen ist es allerdings gestattet, selbstständig Corona-Regelungen zu erlassen. So gilt beispielsweise in Nizza aktuell wieder eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.