Frankreich verschärft Corona-Maßnahmen ab Januar

Frankreich verschärft zum 3. Januar 2022 die Corona-Maßnahmen im Land. In Kraft treten dann neue Restriktionen im Bereich der Gastronomie sowie eine Ausdehnung der Maskenpflicht in Innenstädten. Dies geht aus Informationen auf dem Online-Auftritt der französischen Regierung hervor.
Ab dem 3. Januar 2022 greifen in Frankreich verschärfe Bedingungen zur Eindämmung der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus. So dürfen ab dann Restaurant- und Cafégäste nur noch an Tischen bedient werden. Der Konsum von Speisen und Getränken im Stehen ist dann nicht mehr gestattet. Ebenso untersagt ist dieser auf Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Kinos. Nachtclubs bleiben geschlossen, in Bars und Restaurants gilt ein Tanzverbot. Die neuen Regeln umfassen auch Veranstaltungen. Diese sind in Außenbereichen ab Januar auf 5.000 Personen limitiert, in Innenbereichen auf 2.000. Zudem sind auch Stehkonzerte untersagt. Die Maskenpflicht wird von Innenbereichen auch auf die Innenstädte ausgeweitet. An Silvester soll es jedoch keine zusätzlichen Maßnahmen geben.
 
Umwandlung des Gesundheitspasses ab 15. Januar 2022
 
Neben der Ankündigung der neuen Corona-Maßnahmen informierte Frankreichs Premierminister Jean Castrex am Montag auch über die geplante Umwandlung des Gesundheitspasses in einen Impfpass. Ab dem 15. Januar 2022 ist ein negatives Corona-Testergebnis nicht mehr ausreichend, um Zutritt zu Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen zu erhalten. Das Parlament muss dieser Änderung noch zustimmen.
 
Corona-Lage in Frankreich
 
Die Omikron-Mutation des Coronavirus verbreitet sich derzeit in Frankreich und verursacht einen starken Anstieg der Neuinfektionszahlen. Am 28. Dezember 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben von Zeit Online bei 742,4 (Vergleich Deutschland laut Robert Koch-Institut: 215,6). Frankreich inklusive des Überseedépartements La Réunion wird vom Robert Koch-Institut seit dem 19. Dezember 2021 als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt warnt im Zuge dessen vor Reisen. Urlauberinnen und Urlauber, die aus Frankreich nach Deutschland zurückkehren, sind somit verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Diese kann durch einen Impf- oder Genesungsnachweis umgangen werden.