Frankreich verschärft Corona-Maßnahmen landesweit

Um dem deutlichen Anstieg der Corona-Infektionszahlen Einhalt zu gebieten, wurden in Frankreich Verschärfungen der landesweiten Maßnahmen angekündigt. Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, gilt ab sofort eine strengere Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Darüber hinaus sollen für geimpfte Personen Booster-Impfungen verpflichtender Bestandteil des Gesundheitspasses werden, welcher für den Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen des öffentlichen Lebens vorgelegt werden muss.
Wie Frankreichs Gesundheitsminister Olivier Véran in einer Ansprache am vergangenen Donnerstag in Paris verkündete, ergreift Frankreich schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der drastisch ansteigenden Corona-Neuinfektionen. Unter anderem gilt seit dem 26. November eine verschärfte Maskenpflicht. Demnach ist der Mund-Nase-Schutz ab sofort wieder in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen verpflichtend, auch für Geimpfte. Bei größeren Menschenansammlungen ist die Maske auch in Außenbereichen zu tragen. Darüber hinaus sollen für den in Frankreich geltenden Gesundheitspass, der mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU gleichzusetzen ist, verschärfte Maßnahmen hinsichtlich seiner Gültigkeit greifen.
 
Gültigkeit für Gesundheitspass verschärft
 
Um Zutritt zu beispielsweise Restaurants, Hotels und Kultureinrichtungen in Frankreich zu erhalten, wird die Vorlage des „Pass sanitaire“ gefordert. In diesem können Personen ihren Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis hinterlegen. Ab dem 29. November soll die Frist für gültige PCR-Tests verkürzt werden. Statt eines höchstens 72 Stunden alten Tests wird künftig nur noch ein maximal 24 Stunden alter Test anerkannt. Auch auf Geimpfte soll schon bald eine Einschränkung der Gültigkeit des Gesundheitspasses zukommen: Ab Samstag können sich in Frankreich Personen ab 18 Jahren mittels einer Booster-Impfung ihren Impfschutz auffrischen lassen. Ab dem 15. Januar soll der Gesundheitspass schlussendlich an Gültigkeit verlieren, sofern keine Booster-Impfung vorgenommen wird und die letzte Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt.
 
Keine veränderten Einreisebestimmungen
 
Wie Gesundheitsminister Véran in der Ansprache ergänzt, steht für Frankreich kein erneuter Lockdown zur Debatte, auch soll es keine Einschränkungen von Reisen geben. Die Einreisebestimmungen nach Frankreich bleiben ebenfalls unverändert und werden weiterhin gemäß einem Ampelsystem reguliert. Aktuell wird Deutschland der Kategorie Grün zugeordnet. Demnach müssen Reisende ab zwölf Jahren entweder einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis vorlegen. Seit dem 13. November gilt für den Testnachweis eine verkürzte Frist für Reisende aus Deutschland: Die Probeentnahme darf nur noch maximal 24 Stunden zurückliegen, zuvor waren höchstens 72 Stunden erlaubt. Darüber hinaus ist eine Erklärung zur Symptomfreiheit auszufüllen.