FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI warten noch immer viele Kunden und Kundinnen auf die Rückerstattung ihrer schon ganz oder teilweise bezahlten Pauschalreisen. Nun hat der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bekanntgegeben, dass die Auszahlung der Kundengelder bald beginnen soll. Betroffen sind wohl rund eine Viertelmillion Buchungen.
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Betroffene der FTI-Insolvenz erhalten bald die Rückerstattung für stornierte Pauschalreisen vom DRSF.
Nach Angaben des DRSF werden aktuell Ansprüche aus über 250.000 stornierten Pauschalreisen geprüft und für die Erstattung vorbereitet. Dabei handelt es sich um Reisen, die über die Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht worden waren. Außerdem sollen auch Reisende, die sich während der plötzlichen Insolvenz bereits am Urlaubsort befanden und dort zusätzliche Zahlungen leisten mussten, ihr Geld zurückerhalten.
 
Was müssen Betroffene tun?
 
Zunächst werden diejenigen, die Anspruch auf eine Rückerstattung haben, vom DRSF aktiv kontaktiert. Darüber hinaus soll es ein Onlineportal geben, wo sich alle Betroffenen registrieren können – auch dann, wenn keine Kontaktaufnahme seitens des Sicherungsfonds erfolgt ist. Die Internetadresse dieses Portals wurde bislang allerdings noch nicht kommuniziert. Für die Erstattungszahlungen benötigen Kunden und Kundinnen dann unbedingt den Reisesicherungsschein, der ihnen vom Veranstalter mit den Buchungsunterlagen zugesandt worden ist. Zusätzlich müssen sie Zahlungsquittungen und die Buchungsbestätigung bereithalten. Diese Dokumente werden in dem Portal hochgeladen. Anschließend prüft der DRSF die Anträge und veranlasst berechtigte Auszahlungen.
 
Wann werden die Erstattungen ausgezahlt?
 
Wie lange es dauern wird, bis alle Anspruchsberechtigten ihr Geld zurückbekommen haben, ist derzeit noch nicht abzusehen. Aufgrund der Vielzahl der Vorgänge ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Betroffenen noch mindestens einige Wochen gedulden müssen. Wer mit der Neubuchung des Sommerurlaubs nicht mehr so lange warten möchte, hat inzwischen die Auswahl aus zahlreichen Sonderangeboten anderer Reiseveranstalter. Diese bieten speziell FTI-Kunden und -Kundinnen besondere Konditionen wie den Verzicht auf eine Anzahlung oder eine besonders kulante Stornofrist.