Jetzt anmelden, Zeit sparen und exklusive Angebote sichern.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Service-Code:
Hilfe und Kontakt
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

München, 16.07.2024 | 09:57 | sei

Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI warten noch immer viele Kunden und Kundinnen auf die Rückerstattung ihrer schon ganz oder teilweise bezahlten Pauschalreisen. Nun hat der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bekanntgegeben, dass die Auszahlung der Kundengelder bald beginnen soll. Betroffen sind wohl rund eine Viertelmillion Buchungen.


Zwei Hände greifen nach einem 100 Euro Geldschein
Betroffene der FTI-Insolvenz erhalten bald die Rückerstattung für stornierte Pauschalreisen vom DRSF.
Nach Angaben des DRSF werden aktuell Ansprüche aus über 250.000 stornierten Pauschalreisen geprüft und für die Erstattung vorbereitet. Dabei handelt es sich um Reisen, die über die Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht worden waren. Außerdem sollen auch Reisende, die sich während der plötzlichen Insolvenz bereits am Urlaubsort befanden und dort zusätzliche Zahlungen leisten mussten, ihr Geld zurückerhalten.
 
Was müssen Betroffene tun?
 
Zunächst werden diejenigen, die Anspruch auf eine Rückerstattung haben, vom DRSF aktiv kontaktiert. Darüber hinaus soll es ein Onlineportal geben, wo sich alle Betroffenen registrieren können – auch dann, wenn keine Kontaktaufnahme seitens des Sicherungsfonds erfolgt ist. Die Internetadresse dieses Portals wurde bislang allerdings noch nicht kommuniziert. Für die Erstattungszahlungen benötigen Kunden und Kundinnen dann unbedingt den Reisesicherungsschein, der ihnen vom Veranstalter mit den Buchungsunterlagen zugesandt worden ist. Zusätzlich müssen sie Zahlungsquittungen und die Buchungsbestätigung bereithalten. Diese Dokumente werden in dem Portal hochgeladen. Anschließend prüft der DRSF die Anträge und veranlasst berechtigte Auszahlungen.
 
Wann werden die Erstattungen ausgezahlt?
 
Wie lange es dauern wird, bis alle Anspruchsberechtigten ihr Geld zurückbekommen haben, ist derzeit noch nicht abzusehen. Aufgrund der Vielzahl der Vorgänge ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Betroffenen noch mindestens einige Wochen gedulden müssen. Wer mit der Neubuchung des Sommerurlaubs nicht mehr so lange warten möchte, hat inzwischen die Auswahl aus zahlreichen Sonderangeboten anderer Reiseveranstalter. Diese bieten speziell FTI-Kunden und -Kundinnen besondere Konditionen wie den Verzicht auf eine Anzahlung oder eine besonders kulante Stornofrist.

Weitere Nachrichten über Reisen

Italien: Rom Trevi-Brunnen Copyright © Volkmann
06.09.2024

Italien: Reservierung für Trevi-Brunnen geplant

Für 2025 ist ein Reservierungssystem für den Trevi-Brunnen geplant. Rom reagiert damit auf die zu erwartenden Rekordbesucherzahlen für das kommende Jahr.
Backpacker in Bangkok: Khaosan Road Nachtmarkt
06.09.2024

Einreise nach Thailand zukünftig nur mit ETA

Thailand arbeitet an einer elektronischen Reisegenehmigung ähnlich dem ESTA für Reisen in die USA. Das thailändische Pendant soll zwischen Dezember 2024 und Juni 2025 eingeführt werden.
Ein E-Scooter steht in einer Stadt vor einem Schaufenster.
06.09.2024

Madrid: E-Scooter-Verbot ab Oktober

In Madrid wird das Angebot an Leih-E-Scootern ab Oktober eingestellt. Anbieter müssen ihre Fahrzeuge dann abziehen. Grund für das Verbot sind Sicherheitsrisiken.
Japan: Miyajima, Itsukushima Floating Shrine, Torii Tor
05.09.2024

Einreisebestimmungen: Japan führt neues JESTA-System ein

Japan plant die Einführung einer neuen digitalen Einreisegenehmigung für Touristinnen und Touristen aus visumbefreiten Ländern. Zu diesen gehört auch Deutschland.
See Blautopf Blaubeuren
05.09.2024

Ausflugsziel Blautopf in Blaubeuren bis 2028 gesperrt

Die beliebte Touristenattraktion Blautopf bleibt für Besichtigungen bis 2028 gesperrt. Das Gebiet benötigt eine umfassende Sanierung.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.