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Georgien: Einreise ab Juni nur mit Auslandskrankenversicherung

München, 22.05.2024 | 17:20 | ksu

Wer einen Besuch in Georgien plant, muss ab dem 1. Juni eine gültige Auslands- beziehungsweise Reisekrankenversicherung vorweisen. Die Gültigkeit dieser muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gegeben sein. Die Neuerung betrifft vor allem Reisende, die bisher von einer Visumspflicht befreit waren – auch Deutsche.


Bei Reisen außerhalb der EU sollte im Vorfeld unbedingt die Gültigkeit des Reisepasses geprüft werden.
Ab Juni muss für Reisen nach Georgien eine gültige Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Eine Neuerung in den georgischen Einreisebestimmungen legt nun fest, dass Reisende ab dem 1. Juni 2024 über eine gültige Kranken- sowie Unfallversicherung verfügen müssen. Die Gültigkeit muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts nachweisbar sein und das gesamte Staatsgebiet Georgiens abdecken. Eine Versicherungssumme von mindestens 30.000 Euro wird dabei durch die zuständigen Behörden vorgeschrieben. Die Neuerung gilt für alle Besucherinnen und Besucher, unabhängig ihrer Nationalität. Bisher waren Reisende zum Beispiel aus Deutschland, die keiner Visumspflicht unterlagen, auch von einer Versicherungspflicht befreit.
 
Einreisebestimmungen für Georgien
 
Das Land südlich des Kaukasus ist die Schnittstelle zwischen Europa und Asien. Obwohl Georgien nicht zur EU gehört, können sich Reisende aus Deutschland über zahlreiche Annehmlichkeiten bei der Einreise freuen. Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Reisen bis zu einer Aufenthaltsdauer von 360 Tagen kein Visum. Minderjährige, die nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmacht mindestens einer erziehungsberechtigten Person mitführen. Eine Beglaubigung dieser durch das entsprechende Konsulat ist nicht notwendig.
 
Besonderheiten bei der Anreise mit dem Pkw
 
Bei einer Anreise mit dem eigenen Pkw sollten Reisende auf die Dauer ihres Aufenthalts achten. Bei Fahrzeugen, die länger als 90 Tage im Land verbleiben, muss eine Ummeldung erfolgen. Alternativ kann ein Antrag beim Zoll auf Fristverlängerung gestellt werden. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge besteht die Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung, auch wenn diese bereits versichert sind. Die georgische Haftpflichtversicherung können Reisende online oder an einer der vielen Pay-Boxen und Service-Zentren im Land kaufen.

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