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Benimmregeln auf Mallorca von Gericht gekippt

München, 09.02.2016 | 12:06 | hze

Mallorca-Besucher können künftig wieder ungezwungen Urlaub machen und feiern. Wie das Branchenportal FVW unter Berufung auf die Mallorca Zeitung berichtet, hat das balearische Verwaltungsgericht die umstrittene „Verordnung für zivilisiertes Miteinander“ von 2014 für unwirksam erklärt. Demnach kassierten die Richter den Normenkatalog mit der Begründung, die Stadtverwaltung habe mit den insgesamt 113 Artikeln zum sittlichen Verhalten ihre Zuständigkeit überschritten.


Playa de Palma
Die Benimmregeln für Strände und Städte Mallorcas verstießen laut eines Gerichtsurteils gegen Grundrechte.
Vorgaben wie das Verbot von Badekleidung abseits von Stränden oder Schwimmhallen, das Mitbringen von Glasflaschen oder die Nutzung von Sangria-Eimern, verletzten die Grundrechte der Bürger. Zudem würden die geplanten Sanktionen, mit Bußgeldern bis zu 400 Euro, die Regelungen des Strafgesetzbuchs übersteigen. Unklar ist bisher noch, was mit bereits eingeleiteten Verfahren oder gar bezahlten Bußgeldern geschieht.

Laut FVW hatte die aktuelle Linksregierung schon länger angekündigt, die Verordnungen des konservativen Vorgängerparlaments rückgängig zu machen. Dieses hatte die „Benimmregeln“ für die Balearen im Sommer 2014 verabschiedet um für mehr Ordnung und Ruhe an vielfrequentierten Urlaubsorten wie der mallorquinischen Hauptstadt Palma zu sorgen.
 

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