Gran Canaria auf Corona-Warnstufe 4 hochgesetzt

Auf den Kanaren bleibt die Pandemiesituation weiterhin angespannt. In der wöchentlichen Neubewertung der Corona-Risikostufen vom 5. August wurde Gran Canaria von Stufe 3 (Rot) auf die höchste Stufe 4 (Braun) erhoben, dort befindet sie sich nun gemeinsam mit Teneriffa. Die Heraufstufung und die damit einhergehenden verschärften Corona-Maßnahmen treten am 9. August um 0 Uhr in Kraft.
Nach Teneriffa muss sich ab der kommenden Woche auch Gran Canaria auf striktere Corona-Beschränkungen einstellen. Von Montag an dürfen sich nur noch höchstens zwei nicht in einem Haushalt lebende Personen treffen und in Innenräumen von Restaurants maximal vier Gäste an einem Tisch Platz nehmen. Auf den Terrassen bleiben die Kapazitätsbeschränkungen bei 75 Prozent der Plätze und höchstens sechs Personen pro Tisch. Die übrigen Inseln behalten ihre aktuellen Risikostufen in dieser Woche bei, womit Fuerteventura und La Palma die Stufe 3 (Rot) innehaben und La Gomera, Lanzarote sowie La Graciosa die Stufe 2 (Gelb). Einzig El Hierro befindet sich noch auf der niedrigsten Warnstufe 1 (Grün). Generell gilt derzeit auf allen Kanareninseln eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Der gebotene Mindestabstand beträgt 1,5 Meter.
 
Keine nächtliche Ausgangssperre auf Gran Canaria
 
Trotz entsprechender Bemühungen der Regionalregierung wird es auf den Inseln der Stufen 3 und 4 keine erneuten nächtlichen Ausgangbeschränkungen geben. Der Antrag auf die Wiedereinführung der Ausgangssperre auf Inseln der beiden höchsten Corona-Warnstufen wurde erst vom Obersten Gerichtshof der Kanaren und anschließend auch vom Obersten Gericht Spaniens in Madrid abgelehnt. Begründet wird die Entscheidung mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, welche die Grundrechte der Bevölkerung zu stark einschränke. Zudem sehen die Gerichte keine Erklärung, weshalb risikobehaftetes Verhalten in der Nacht gefährlicher sei als bei Tage.
 
Rückreise von den Kanaren
 
Aus deutscher Sicht gilt ganz Spanien inklusive der Balearen und Kanaren als Corona-Hochrisikogebiet. Das bedeutet, dass für Reiserückkehrer in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht greift. Vollständig Geimpfte und Genesene können diese von Beginn an durch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises umgehen, für alle anderen besteht frühestens nach fünf Tagen eine Freitestmöglichkeit. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne nach fünf Tagen automatisch.