Griechenland erleichtert Inlandsflüge für Minderjährige bis 17 Jahre

Griechenland erleichtert minderjährigen Passagieren den Zugang zu Inlandsflügen. Seit dem 8. November müssen Reisende im Alter von vier bis 17 Jahren nur noch einen negativen Corona-Selbsttest vorlegen, um ein Flugzeug mit einer Route innerhalb Griechenlands besteigen zu dürfen. Zuvor wurde dies nur bis zu einem Alter von elf Jahren gewährt. Für die Einreise nach Griechenland herrscht weiterhin bereits für Reisende ab zwölf Jahren eine Nachweispflicht.
Wie einer Pressemitteilung der griechischen Zivilluftfahrtbehörde HCAA vom 9. November zu entnehmen ist, genügt für minderjährige Passagiere seit dieser Woche ein negativer Corona-Selbsttest, um innerhalb Griechenlands fliegen zu dürfen. Damit erhöht sich das Maximalalter für diese Regelung um sechs Jahre: Bisher wurden die Selbsttests nur von maximal Elfjährigen akzeptiert, ab zwölf Jahren griff eine umfassendere Nachweispflicht. Diese gilt seit dem 8. November auf Inlandsflügen in Griechenland erst für Passagiere ab 18 Jahren.
 
Regelungen für Inlandsflüge in Griechenland ab 18 Jahren
 
Volljährige Reisende müssen in Griechenland für das Boarding eines Inlandsfluges den Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis erbringen. Letzteres darf entweder ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein höchstens 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest sein. Selbsttests werden von Erwachsenen nicht anerkannt. Minderjährige bis 17 Jahre können ein bis zu 24 Stunden altes Selbsttest-Ergebnis vorlegen. Hierfür ist ein offizielles Formular von einer Website der griechischen Regierung herunterzuladen, auszufüllen und unterschrieben zusammen mit dem Ausweis oder Reisepass auf Verlangen vorzuzeigen.
 
Einreise nach Griechenland
 
Die gelockerten Bedingungen gelten nur für Inlandsflüge, nicht jedoch für Reiseverbindungen aus dem Ausland nach Griechenland. Internationale Reisende, also auch Urlauber aus Deutschland, müssen für den Grenzübertritt nach Griechenland bereits ab einem Alter von zwölf Jahren einen Impfnachweis, ein Genesungszertifikat oder einen aktuellen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen. Kinder unter zwölf Jahren sind bei der Einreise von der Nachweispflicht befreit. Zudem müssen alle Einreisenden ein digitales Anmeldeformular ausfüllen. Für Personen aus einem gemeinsamen Haushalt genügt ein Formular, in dem alle Reiseteilnehmer aufgeführt sind.