Griechenland: Lockdown auf Mykonos aufgehoben

Die Zivilschutzbehörde Griechenlands hat den kurzzeitigen Lockdown auf der beliebten Urlaubsinsel Mykonos wieder aufgehoben. Seit dem 26. Juli entfällt damit die neun Tage zuvor verhängte nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr, zudem dürfen Lokale wieder Musik spielen. Grund für die rasche Lockerung ist die erfolgreiche Eindämmung der Corona-Infektionszahlen auf der Insel.
Seit dem 17. Juli durften sich die Menschen auf Mykonos zwischen 1 Uhr nachts und 6 Uhr morgens nur in ihren Unterkünften aufhalten, zudem war Restaurants, Bars und Nachtlokalen das Abspielen von Musik generell verboten. Mit der Maßnahme sollten Feiern unterbunden und damit das ansteigende Infektionsgeschehen auf der besonders bei Partyurlaubern beliebten Insel wieder unter Kontrolle gebracht werden, um vor allem den Tourismus nicht zu gefährden. Dies scheint gelungen: Nach nur neun Tagen ließen die griechischen Behörden die Maßnahmen wieder auslaufen, nachdem sich die Fallzahlen auf Mykonos stabilisiert haben. Für den Fall, dass es auf anderen Inseln zu ähnlichen Virus-Ausbrüchen kommt, wurde die lokale Verhängung gleicher Beschränkungen in Aussicht gestellt.
 
Corona-Beschränkungen in Griechenland
 
Auf Mykonos gelten allerdings auch weiterhin die auf den übrigen Inseln und in den anderen Landesteilen Griechenlands herrschenden Corona-Maßnahmen. Die Innenräume von gastronomischen Betrieben stehen aktuell nur vollständig Geimpften und Genesenen offen, auf Freisitzen können die Wirte selbst entscheiden, ob sie auch ungeimpfte Gäste mit negativem Corona-Test zulassen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren dürfen gastronomische Innenbereiche mit einem negativen Selbsttestergebnis betreten. In Bars und Nachtclubs herrscht eine Sitzplatzpflicht, andernfalls darf keine Bewirtung erfolgen.
 
Nachweispflicht bei Inselreisen
 
Nicht nur für die Einreise nach Griechenland benötigen deutsche Urlauber einen negativen Corona-Test oder alternativ einen Impf- beziehungsweise Genesungsnachweis, auch für Inlandsreisen wird dieser teilweise gefordert. So unterliegen die Passagiere von Fähren und Inlandsflügen zu den griechischen Inseln ebenfalls einer Nachweispflicht. Als Testmethoden werden PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt) und Antigen-Schnelltests (höchstens 48 Stunden alt) anerkannt, ein Selbsttest reicht für erwachsene Reisende seit dem 5. Juli nicht mehr aus. Dieser wird allerdings für Personen zwischen zwölf und 18 Jahren weiterhin akzeptiert, für Kinder unter zwölf Jahren sowie nachweislich Genesene und vollständig Geimpfte greift die Testpflicht nicht.