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Griechenland: Maskenpflicht in Flugzeugen bleibt bestehen

München, 06.05.2022 | 10:26 | soe

Griechenland behält die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln vorerst bei, dies betrifft auch Urlaubsflüge in das südeuropäische Land. Zudem muss der Mund-Nase-Schutz weiterhin an den Flughäfen und in anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden getragen werden. Im Freien wurde die Maskenpflicht in Griechenland jedoch abgeschafft.


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Griechenland behält die Maskenpflicht in Flugzeugen und Flughäfen vorerst bei.
Nach Angaben der griechischen Zivilluftfahrtbehörde HCAA muss die Maske in den Innenbereichen der Airports, sowohl in den Ankunfts- als auch in den Abflugarealen, weiterhin getragen werden. Dies gilt gleichermaßen für Wartebereiche, neben den Fluggästen muss sich auch das Personal der Flughäfen und Airlines daran halten. Auch auf allen Inlandsverbindungen und internationalen Flügen ist die Maskenpflicht weiterhin in Kraft. Das bedeutet, dass Urlauber und Urlauberinnen aus Deutschland im Flieger nach Griechenland ebenfalls weiterhin einen Mund-Nase-Schutz anlegen müssen.
 
Einreise nach Griechenland ohne Bürokratie
 
Wesentlich einfacher gestaltet sich jedoch inzwischen die Einreise nach Griechenland. Seit dem 1. Mai müssen Passagiere und Passagierinnen dafür keinen 3G-Nachweis mehr erbringen, der Grenzübertritt ist also ohne eine Impf-, Genesungs- oder negative Testbescheinigung erlaubt. Gleiches gilt für Flüge innerhalb Griechenlands, beispielsweise um vom Festland auf eine der Inseln und zurück zu gelangen. Für die Einreise in das Land ist auch das Ausfüllen des Passenger Locator Formulars nicht mehr nötig, diese Regelung gilt bereits seit dem 15. März.
 
Keine Zugangsbeschränkungen mehr innerhalb des Landes
 
Im Rahmen des Eintritts in die Phase „Leben mit COVID“ hat Griechenland darüber hinaus seine strengen Zugangsregelungen für viele Bereiche des öffentlichen Lebens aufgehoben. So war der Zutritt zu Restaurants und Cafés lange Zeit nur geimpften sowie genesenen Besuchern und Besucherinnen vorbehalten, inzwischen muss auch dort für das Betreten überhaupt kein COVID-Zertifikat mehr vorgelegt werden. Veranstaltungsorten ist es erlaubt, wieder 100 Prozent ihrer Kapazitäten zu nutzen. Ab dem 1. Juni ist außerdem vorgesehen, auch die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen abzuschaffen – ob davon jedoch auch die Nutzer und Nutzerinnen öffentlicher Verkehrsmittel inklusive Flugzeuge profitieren, bleibt abzuwarten.

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