Griechenland verlängert Gültigkeit von Impfzertifikaten

Griechenland hat die Gültigkeit von Corona-Impf- und -Genesungszertifikaten verlängert. Impfnachweise werden nun nach EU-Standard neun Monate lang anerkannt, Genesungsbescheinigungen sechs Monate lang. Für die Einreise waren die längeren Fristen bereits bisher gültig, nun greifen sie auch für Inlandsreisen sowie den Zugang zu Restaurants und Geschäften.
Geimpfte und Genesene in Griechenland profitieren seit dem 4. April von der verlängerten Gültigkeit der Nachweise, die auch Urlaubern und Urlauberinnen zugutekommt. Diese konnten schon bisher mit bis zu sechs Monate alten Genesungsbescheinigungen oder bis zu neun Monate alten Impfnachweisen ohne Auffrischungsimpfung einreisen, mussten sich innerhalb des Landes jedoch an die dort geltenden verkürzten Fristen halten. So durften in Griechenland Impfzertifikate bisher höchstens sieben Monate alt sein, Genesungsnachweise maximal drei Monate. Angewendet wird die neue Regelung nach Informationen der griechischen Behörden bei Inlandsflügen und -fährüberfahrten sowie für den Zugang zu den Innenbereichen von Restaurants, Unterhaltungsbetrieben, Geschäften und Stadien.
 
Maskenpflicht im Flugzeug bleibt
 
Keine Lockerung gibt es hingegen bezüglich der Maskenpflicht in Flugzeugen. Wie die griechische Zivilluftfahrtbehörde HCAA mitteilt, muss in den Ankunfts- und Abflugbereichen der Flughäfen sowie auf allen internationalen und Inlandsflügen weiterhin von Personal und Fluggästen ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Ohne Maske ist es Passagierinnen und Passagieren verboten, in Griechenland in ein Flugzeug einzusteigen. Damit müssen auch Flugreisende, die von Deutschland aus in das südosteuropäische Land fliegen, den Schutz während des Fluges tragen. Zwar haben einige Fluggesellschaften die Maskenpflicht ihrerseits abgeschafft, sie richten sich allerdings stets nach den Vorgaben des jeweiligen Ziellandes.
 
Einreise nach Griechenland ohne PLF
 
Die Einreise nach Griechenland ist weiterhin unter Vorlage eines 3G-Nachweises erlaubt. Dabei werden maximal neun Monate alte (nach Erhalt der Booster-Impfung unbegrenzt gültige) Impfnachweise, höchstens 180 Tage alte Genesungsbescheinigungen sowie negative Corona-Tests akzeptiert. Bei Letzteren darf es sich um PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests handeln, die frühestens vor 72 beziehungsweise 24 Stunden vorgenommen worden sind. Nicht mehr erforderlich ist seit dem 15. März jedoch das Ausfüllen eines Passenger Locator Formulars (PLF), das Griechenland im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt hatte.