Großbritannien verzichtet auf ETA für Transitreisende

Die britische Regierung hat am 16. Januar 2025 eine Ausnahme von der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für Transitreisende angekündigt, die den Flughafenbereich nicht verlassen. Diese Regelung, die vorerst befristet ist, betrifft vor allem Passagierinnen und Passagiere an den Flughäfen London Heathrow und Manchester. Andere britische Flughäfen haben derzeit keine Transitbereiche.
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Transitreisende, die den Flughafenbereich nicht verlassen, benötigen künftig keine ETA für ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich.
Die geplante Änderung betrifft sogenannte „airside transit passengers“, also Transitreisende, die den Flughafenbereich während ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich nicht verlassen. Für diese Gruppe entfällt die Pflicht, eine ETA zu beantragen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die den Flughafen wechseln oder ihr Gepäck abholen müssen – diese benötigen weiterhin eine ETA für ihren Transitaufenthalt. Diese Änderung wurde vor dem Hintergrund von Rückmeldungen aus der Luftfahrtbranche beschlossen, um den Reiseverkehr zu erleichtern und den Flughafenbetrieb effizienter zu gestalten.

Wer ist weiterhin ETA-pflichtig?

Seit dem 8. Januar 2025 sind Reisende aus 48 nicht-visumspflichtigen Ländern verpflichtet, vor ihrer Einreise ins Vereinigte Königreich eine ETA zu beantragen. Ab dem 2. April 2025 wird diese Regelung auch auf Staatsangehörige aus der Europäischen Union ausgeweitet. Diese Maßnahmen sollen die Grenzsicherheit erhöhen und stehen im Einklang mit internationalen Standards wie in den USA oder Australien. 

Wann tritt die Änderung in Kraft?

Die Ausnahme für „airside transit passengers“ wurde dem britischen Parlament am 16. Januar vorgelegt und bedarf noch der Genehmigung. Ein genauer Starttermin ist daher noch nicht bekannt. Die Regierung betonte jedoch, dass die Regelung regelmäßig überprüft werde, um ihre Wirksamkeit zu bewerten. Passagierinnen und Passagiere sollten daher vor Reiseantritt die aktuellen Vorgaben prüfen und gegebenenfalls eine ETA beantragen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.