Großbritannien: Warnung vor Abzocke bei ETA-Einreisegenehmigung

Wer Urlaub in Großbritannien plant, muss seit dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung beantragen – die sogenannte ETA. Doch bei der Online-Suche nach dem Antragsformular stoßen viele nicht auf die offizielle Seite, sondern auf fragwürdige Drittanbieter. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt deshalb eindringlich vor überteuerten und teils nutzlosen Angeboten.

Reisepass, Visum
Verbraucherschützer warnen: Die ETA für Großbritannien sollte nur über offizielle Kanäle beantragt werden.

Reisende, die über Suchmaschinen nach „ETA Großbritannien beantragen“ suchen, stoßen häufig auf bezahlte Anzeigen von Drittanbietern. Diese Webseiten sehen offiziellen Regierungsseiten täuschend ähnlich, bieten aber meist keinen echten Mehrwert. Statt der offiziellen Gebühr von rund 20 Euro werden dort bis zu 100 Euro verlangt – oft nur für die Weiterleitung oder das Ausfüllen eines Formulars. Der tatsächliche Antrag wird in vielen Fällen gar nicht gestellt.

 

Nur zwei offizielle Wege zur ETA

Die Verbraucherzentrale rät, die ETA ausschließlich über die offiziellen Kanäle zu beantragen: Entweder über die „UK ETA“-App für iOS und Android oder direkt auf der Website des britischen Innenministeriums. Nach erfolgreicher Beantragung wird die Genehmigung per E-Mail verschickt. Wichtig ist, das eigene E-Mail-Postfach rechtzeitig zu prüfen.

 

Was tun bei Betrugsverdacht?

Wer versehentlich bei einem Drittanbieter gelandet ist, sollte umgehend handeln. Die Verbraucherzentrale rät dazu, alle Belege und Buchungsverläufe zu sichern und beim Anbieter eine Rückerstattung zu fordern. Auch eine Rückbuchung über das Kreditinstitut kann in vielen Fällen helfen. Wurden persönliche Daten angegeben, kann deren Löschung nach DSGVO verlangt werden. Weitere Informationen bieten die Website der Bundesbeauftragten für den Datenschutz sowie die Verbraucherzentralen.

Quelle: dpa