Polen verbietet Fotografieren an Flughäfen und Bahnhöfen

Wer aktuell nach Polen reist, sollte mit der Kamera vorsichtig sein: Seit dem 17. April 2025 gilt ein landesweites Fotografierverbot für rund 25.000 öffentliche Objekte. Das neue Gesetz soll sensible Infrastrukturen wie Flughäfen, Bahnhöfe und Brücken besser vor Spionage schützen – insbesondere im Kontext des Ukraine-Kriegs. Auch Touristinnen und Touristen können versehentlich betroffen sein.

Warschau
In Polen dürfen seit April 2025 bestimmte Gebäude nicht mehr fotografiert werden – auch für Reisende gilt Vorsicht.

Das neue Fotografierverbot in Polen gilt für alle entsprechend beschilderten Objekte. Dazu zählen unter anderem militärische Anlagen, Flughäfen, Häfen, Eisenbahnen, Energieeinrichtungen, Regierungsgebäude sowie Brücken und Tunnel. Wer dort fotografiert oder filmt, riskiert hohe Strafen – unabhängig davon, ob es sich um professionelle oder private Aufnahmen handelt.

 

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Laut polnischer Regierung können bei Missachtung Bußgelder bis zu 4.600 Euro, Haftstrafen oder sogar die Beschlagnahmung der Kamera verhängt werden. Ausnahmen gelten nur in Sonderfällen, etwa bei Rettungseinsätzen. Wer in der Nähe entsprechender Objekte unterwegs ist – zum Beispiel am Flughafen Warschau, in Bahnhöfen oder an Flussbrücken – sollte auf Foto- oder Videoaufnahmen verzichten, wenn ein Verbotsschild angebracht ist.

 

Was sollten Reisende jetzt beachten?

Urlauberinnen und Urlauber sollten sich im öffentlichen Raum besonders aufmerksam umsehen und auf lokale Beschilderungen achten. Wer sich unsicher ist, ob das Fotografieren erlaubt ist, sollte im Zweifel lieber darauf verzichten. Bei geführten Touren oder Transfers kann es sinnvoll sein, direkt beim Veranstalter oder jeweiligen Tourguide nachzufragen.