Hawaii hebt Einreisebeschränkungen und Maskenpflicht auf

Hawaii erleichtert Urlaubern und Urlauberinnen ab dem 26. März die Einreise. Wer von diesem Zeitpunkt an über das US-amerikanische Festland einreist, muss keinen Impfnachweis oder negatives Corona-Testergebnis mehr vorlegen. Zeitgleich wird die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen aufgehoben.
Bislang hatte Hawaii noch eigene Einreiseregeln aufrechterhalten, die von denen des Festlands der USA abwichen. So mussten Personen, die aus anderen US-Bundesstaaten auf den Archipel reisen wollten, einen Corona-Impf- oder negativen Testnachweis vorlegen oder sich in eine fünftägige Quarantäne begeben. Dies galt sowohl für ausländische Besucherinnen und Besucher als auch für Einheimische. Vom 26. März an entfallen diese Vorgaben, sodass Inlandsreisen zwischen Hawaii und dem Rest der USA erleichtert werden. Die Lockerungen kündigte Gouverneur David Ige zu Beginn des Monats an.
 
Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben
 
Zeitgleich entfällt auf den Inseln von Hawaii auch das bislang noch obligatorische Masketragen in öffentlichen Innenräumen. Damit ist die Inselgruppe der letzte US-Bundesstaat, welcher sich von der Maskenpflicht verabschiedet. Ebenfalls zum 26. März endet der auf Hawaii verhängte COVID-Notstand, welcher die rechtliche Basis für die Beschränkungen gebildet hatte. Die Maskenpflicht galt seit April 2020, zunächst für Außen- und Innenbereiche, und war seitdem ein fester Bestandteil des täglichen Lebens auf dem Archipel.
 
Einreiseregeln in die USA
 
Reisende sollten trotz der gelockerten Einreisebedingungen nach Hawaii beachten, dass für die Einreise in die USA aus Deutschland grundsätzlich eine vollständige Corona-Impfung vorgeschrieben ist. Der Impfnachweis muss bei Reisen nach Hawaii, die aus Europa üblicherweise mit einem Umstieg auf dem amerikanischen Festland erfolgen, nun jedoch nur noch bei dem ersten Grenzübertritt auf US-amerikanisches Staatsgebiet vorgezeigt werden. Zusätzlich zum Impfzertifikat haben alle Reisenden ab zwei Jahren einen negativen, maximal einen Tag alten Corona-Test vorzuweisen. Dabei darf es sich entweder um eine PCR-Test oder um einen Antigen-Schnelltest handeln.