Corona: Indien verschärft Einreisebedingungen

Indien führt zum 22. Februar strengere Einreiserichtlinien ein. Einreisende müssen ab dann einen negativen PCR-Test mitführen, der schon vor Antritt der Reise durchgeführt wurde und maximal 72 Stunden alt sein darf. In Ausnahmefällen darf die Testung direkt nach der Ankunft am Flughafen nachgeholt werden. Zudem berät die indische Regierung über eine Öffnung für ausländische Touristen.
Derzeit sind touristische Einreisen ausländischer Staatsbürger nach Indien noch verboten. Wer aufgrund anderer Reisezwecke zur Einreise berechtigt ist, muss fortan schon bei der Ankunft mit einem negativen Corona-Test das Nichtvorliegen einer Infektion nachweisen. Lediglich, wer aufgrund eines Todesfalls in der Familie nach Indien reist, kann den Test noch nach der Landung am Flughafen nachholen. Für Passagiere aus Europa gelten darüber hinaus noch weitere strenge Regeln.
 
Weiterer Test und Quarantäne für Reisende aus Europa
 
Wer aus dem Mittleren Osten oder Europa – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs – nach Indien einreist, muss sich zusätzlich zu dem mitgebrachten negativen PCR-Testergebnis am Flughafen auf eigene Kosten einem weiteren Corona-Test unterziehen. Nach Abgabe der Probe darf die vorgesehene Quarantäne-Unterkunft aufgesucht werden. Die lokalen Gesundheitsbehörden kontaktieren den Einreisenden, sobald das Ergebnis des Tests vorliegt. Fällt dieses negativ aus, wird die verpflichtende Heimquarantäne von insgesamt 14 Tagen fortgesetzt. Bei einem positiven Resultat wird geprüft, ob die Infektion durch eine mutierte Variante des Coronavirus verursacht wurde, und anhand des Ergebnisses über das weitere Quarantäneprotokoll entschieden.
 
Indien erwägt schrittweise Öffnung für Touristen
 
Indes beraten momentan mehrere indische Ministerien, unter welchen Umständen die Vergabe von Touristen-Visa wiederaufgenommen werden kann. Dies berichtet die India Times unter Berufung auf die Aussagen hochrangiger Regierungsbeamter. Demnach will Indien zunächst Urlauber aus einzelnen Ländern wieder den Zutritt gestatten, in denen die Lage der Corona-Pandemie unter Kontrolle ist.