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Irland verschärft Corona-Maßnahmen

München, 18.11.2021 | 10:33 | soe

Irland ergreift ab dem 18. November wieder strengere Corona-Maßnahmen. Von heute an müssen Clubs sowie gastronomische Einrichtungen wie Bars und Restaurants spätestens um Mitternacht schließen, zudem gilt ab Freitag eine generelle Homeoffice-Empfehlung für Arbeitnehmer. Hintergrund der Verschärfungen sind steigende Corona-Infektionszahlen in Irland.


Irland: Cliffs of Moher
Irland hat zum 18. November die Corona-Maßnahmen im Land verschärft.
Der irische Premierminister Micheál Martin forderte die Bevölkerung nach einem Bericht des Senders RTÉ zu erneuter Reduzierung der sozialen Kontakte auf. Wer in einem Haushalt mit einer nachweislich mit COVID-19 infizierten Person lebt, soll innerhalb von fünf Tagen drei Antigen-Schnelltests vornehmen lassen und seine Bewegungen bis zum Erhalt deren negativer Ergebnisse einschränken. Nach Informationen des internationalen Nachrichtenportals Garda wird die in Irland bereits für die Gastronomie geltende 2G-Regel seit dem 18. November auch auf den Besuch von Kinos und Theatern angewendet, somit haben nur noch Geimpfte und Genesene zu diesen Einrichtungen Zutritt.
 
Corona-Lage in Irland verschlechtert sich
 
Grund für die jüngsten Maßnahmen ist die sich verschlechternde Corona-Situation auf der Grünen Insel. In den letzten Wochen stieg die Zahl der Infektionsfälle sprunghaft an, mit Stand zum 18. November liegt die Sieben-Tage-Inzidenz Irlands bei 606. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, nimmt auch die Auslastung der Intensivstationen deutlich zu. Die negative Entwicklung der Pandemielage erfolgt trotz einer hohen Impfquote in Irland, wo knapp 90 Prozent der impfberechtigten Bevölkerung als vollständig geimpft gelten.
 
Einreise nach Irland
 
Irland gestattet Urlaubern und Urlauberinnen aus Deutschland die Einreise gemäß der 3G-Regel. Somit müssen Reisende entweder einen Impf- oder Genesungsnachweis oder ein negatives Testergebnis mitbringen. Dabei werden ausschließlich PCR-Tests anerkannt, die maximal 72 Stunden alt sind. Antigen-Schnelltests sind hingegen nicht ausreichend. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus ist das Ausfüllen einer digitalen Einreiseerklärung für alle obligatorisch.

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