Irland: Verschärfte Corona-Maßnahmen seit 7. Dezember

In Irland wurden im Zuge der weiter ansteigenden Corona-Neuinfektionen die landesweiten Maßnahmen verschärft. Davon betroffen sind insbesondere Hotelgäste, welche für das Betreten von Hotelbars und -restaurants ab sofort einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen müssen. Die neue Regelung trat am 7. Dezember in Kraft, wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet.
Seit vergangenem Dienstag greift auch für den Zutritt von Hotelbars und -restaurants die Pflicht zur Vorlage eines digitalen COVID-Zertifikats der EU, welches einen Impf- oder Genesungsnachweis gemäß der 2G-Regel bescheinigt. Diese Maßnahme galt bereits zuvor für das Betreten von gastronomischen Einrichtungen außerhalb der Hotellerie. Darüber hinaus wurden für den gesamten Gastronomie-Sektor die Kapazitäten eingeschränkt: Seit dem 7. Dezember ist in Restaurants, Cafés und Bars nur noch die Bewirtung am Tisch gestattet. An diesem dürfen höchstens sechs Erwachsene Platz nehmen. Sollten Kinder unter 18 Jahren dabei sein, ist eine Auslastung von maximal zwölf Personen erlaubt. Darüber hinaus muss abseits des Tisches ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
 
Weitere Verschärfungen im öffentlichen Leben
 
Auch im Freizeitsektor wurde die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesungsnachweises ausgeweitet. Bereits seit dem 18. November gilt für den Zutritt zu Kultureinrichtungen wie Theatern und Kinos die 2G-Regel, nun wurde diese auf Freizeitzentren und Fitnessstudios ausgedehnt. Indoor-Veranstaltungen dürfen ab sofort nur noch mit einer Auslastung von höchstens 50 Prozent der möglichen Kapazitäten durchgeführt werden und auch private Zusammentreffen unterliegen einer Beschränkung von maximal vier Haushalten. Darüber hinaus greift in allen öffentlichen Innenräumen erneut eine Maskenpflicht.
 
Verschärfte Testpflicht bei Einreise
 
Schon am vergangenen Sonntag wurden die Einreisebestimmungen nach Irland verschärft. Demnach gilt seit dem 5. Dezember für alle Einreisenden ab zwölf Jahren unabhängig von ihrem Impfstatus eine Testpflicht. Während ungeimpfte Reisende einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen müssen, haben Geimpfte die Wahl, ob es sich um ebendiesen oder einen höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest handelt. Das Einreiseformular, welches vor Reiseantritt online auszufüllen ist, wird von allen Urlauberinnen und Urlaubern verlangt.