Irland: Verschärfte Corona-Maßnahmen zum 20. Dezember

Irland hat zum 20. Dezember die Corona-Maßnahmen im Land verschärft. Diese betreffen in erster Linie die Gastronomie und Veranstaltungen. So gilt für beide Bereiche nun eine Schließzeit ab 20 Uhr. Dies geht aus dem Bürgerinformationsportal der irischen Regierung hervor.
Die strikteren Maßnahmen Irlands zur Eindämmung der Corona-Pandemie sehen eine Schließzeit für Restaurants und Pubs ab 20 Uhr vor, Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung dürfen auch darüber hinaus herausgegeben werden. Wer in Irland einen Gastronomiebetrieb besuchen möchte, muss eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus oder eine Genesung davon in den vergangenen sechs Monaten nachweisen. Diese Pflicht gilt auch für Bars und Restaurants in Hotels und anderen Gasthäusern. In diesen dürfen die gastronomischen Einrichtungen für ihre Hotelgäste länger als 20 Uhr öffnen. Kinder unter 18 Jahren in Begleitung ihrer Eltern unterliegen keiner Nachweispflicht.
 
Verschärfte Regelungen auch für Veranstaltungen
 
Veranstaltungen in Irland unterliegen ab sofort ebenfalls neuen Beschränkungen. Nach 20 Uhr sind keine Events in Innenbereichen gestattet, dies schließt Kultur-, Sport- und Gemeindeveranstaltungen ein. Die Kapazitätsgrenze liegt bei 1.000 Personen oder maximal 50 Prozent der Normalauslastung des Veranstaltungsortes. Für Outdoor-Events, einschließlich im Bereich Sport, liegt die Maximalauslastung bei 5.000 Besuchern oder ebenfalls bei höchstens der Hälfte der regulären Kapazität. Für Hochzeiten ist die Gästezahl auf 100 Personen begrenzt, die Höchstdauer ist für Mitternacht angesetzt.
 
Corona-Lage in Irland
 
Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt nach Angaben der Zeit am 21. Dezember 670,0 (Vergleich Deutschland laut Robert Koch-Institut: 306,4). Irland wird seit dem 21. November durch das Robert Koch-Institut als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft, das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung herausgegeben. Urlauberinnen und Urlauber, die aus Irland nach Deutschland zurückkehren, sind somit verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Diese kann durch einen Impf- oder Genesungsnachweis umgangen werden.