Island hebt alle Corona-Beschränkungen auf

Island hat zum 26. Juni 2021 alle Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie innerhalb des Landes aufgehoben. Neben der Maskenpflicht entfällt damit auch die Limitierung der Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte. Derzeit bestehen lediglich im grenzüberschreitenden Reiseverkehr weiterhin Einschränkungen.
Seit dem 26. Juni 2021 müssen die Menschen in Island nun nach rund 15 Monaten weder eine Mund-Nase-Bedeckung tragen noch sich an das Abstandsgebot von einem Meter halten. Weiterhin wurde auch die Beschränkung der maximalen Personenzahl bei Zusammenkünften außer Kraft gesetzt. Ab sofort dürfen sich wieder mehr als 300 Menschen zusammenfinden. Auch die Einschränkung der Öffnungszeiten für Geschäfte und andere Dienstleistungen besteht nicht länger.
 
Hohe Impfquote in Island

Aufgrund voranschreitender Impfungen und niedriger Infektionszahlen mit dem Coronavirus wurde die vollständige Aufhebung der Corona-Beschränkungen in Island möglich. Das Land im Nordatlantik weist innerhalb Europas eine hohe Impfquote auf. Knapp 90 Prozent der Bevölkerung über 16 Jahren wurde bereits mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft. Zudem zeigt Island bereits seit einiger Zeit eine sehr niedrige 14-Tage-Inzidenz. Am 24. Juni 2021 lag diese auf der Insel bei 1,6 auf 100.000 Einwohner, so das Gesundheitsministerium des Landes.
 
Einreisebedingungen nach Island

Wer derzeit aus Deutschland nach Island einreisen möchte, muss sich vorab über ein Formular registrieren. Abgefragt werden hier unter anderem Kontaktdaten, Informationen zu Flug und Aufenthalt sowie zum Gesundheitszustand. Alle Reisenden ohne abgeschlossene COVID-19-Impfung oder einen Nachweis über eine Genesung müssen bei der Einreise einen höchstens 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorlegen. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von dieser Pflicht ausgenommen. Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus müssen alle Ankömmlinge bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen. Für Personen ohne Impfung oder Genesung gilt im Anschluss eine fünftägige Quarantäne, danach muss ein weiterer PCR-Test erfolgen. Die Quarantäne kann nach Erhalt des negativen Testergebnisses beendet werden. Für bereits geimpfte Personen gilt weder die Pflicht zur Quarantäne noch zur Durchführung eines zweiten Tests nach Einreise.