2G-Regel: Italien führt Super Green Pass ein

Italien verschärft zum 6. Dezember die Corona-Einschränkungen für Ungeimpfte. Ab dann wird der sogenannte Super Green Pass eingeführt, welcher ausschließlich an Geimpfte und Genesene vergeben wird und ihnen exklusiv den Zugang zu vielen Freizeitaktivitäten erlaubt. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des regulären Green Pass, welcher auf dem 3G-Prinzip basiert, ausgeweitet.
Die italienische Regierung greift aufgrund steigender Corona-Inzidenzwerte nun ebenfalls auf strengere Maßnahmen zurück, nachdem bereits zahlreiche andere europäische Staaten ähnliche Entscheidungen getroffen hatten. Vom 6. Dezember an wird in Italien an vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte sowie von ihm genesene Personen der Super Green Pass ausgegeben. Er gilt ab diesem Datum als Zugangsvoraussetzung für die Innenbereiche von Bars und Restaurants, Kinos, Theater, Fitnessstudios, Skilifte sowie Diskotheken. Damit ist die Nutzung der genannten Einrichtungen nach dem 2G-Prinzip beschränkt. Die Maßnahmen sollen auch in den sogenannten Weißen Zonen gelten, mit denen Italien seine Regionen der niedrigsten Corona-Warnstufe zuweist.
 
Green Pass für Hotels und Nahverkehr
 
Darüber hinaus wird es parallel den bisherigen Green Pass geben, welcher das nationale Äquivalent zum europäischen COVID-Zertifikat darstellt und gemäß dem 3G-Modell eine Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis bescheinigen kann. Ab dem 6. Dezember wird er nicht mehr nur in überregionalen Verkehrsmitteln Pflicht, sondern auch im gesamten öffentlichen Nahverkehr sowie in Hotels. Die neuen Maßnahmen sollen den Italienern und Italienerinnen ein weitgehend normales Weihnachtsfest ermöglichen und gelten vorerst bis zum 15. Januar 2022.
 
Impfnachweis gilt nur noch neun Monate
 
Parallel zur Ausdehnung des Green Pass und Einführung des Super Green Pass wird in Italien die Gültigkeit der Impfnachweise verkürzt. Galt ein durch Impfung erlangter Green Pass bislang für zwölf Monate, sind es ab dem 6. Dezember nur noch neun Monate. Außerdem wurde die Impfpflicht für einige Berufsgruppen verschärft. Für Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt galt sie bereits, diese Personen müssen sich künftig obligatorisch eine Booster-Impfung verabreichen lassen. Neu wird die Impfpflicht für im Verwaltungsbereich Beschäftigte des Gesundheitswesens sowie Polizisten und Polizistinnen, Militärangehörige und Schulpersonal eingeführt.