Italien schafft Einreiseformular zum 1. Mai ab

Italien hat zum 1. Mai die Pflicht abgeschafft, vor der Einreise das digitale Passenger Locator Form auszufüllen. Urlauber und Urlauberinnen aus Deutschland benötigen damit ab sofort nur noch einen 3G-Nachweis, um in das beliebte Urlaubsland einreisen zu dürfen. Die digitale Einreiseerklärung gehörte zuvor im Rahmen der Corona-Regeln über ein Jahr lang fest zu den Vorgaben für alle Italien-Reisenden.
Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für Italien mitteilt, musste die Einreise nur bis zum 30. April 2022 über das Online-Formular angemeldet werden. Fortan verlangt das südeuropäische Land nur noch einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis für den Grenzübertritt, Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Die Nachweise können entweder über das digitale COVID-Zertifikat der EU oder in Papierform erbracht werden, so wird beispielsweise auch der in Deutschland übliche gelbe Impfpass anerkannt. Wer der 3G-Regel nicht nachkommen kann, muss sich für fünf Tage in Quarantäne begeben, das Gesundheitsamt der Urlaubsregion informieren und am Ende der Isolation einen Corona-Test vornehmen lassen.
 
Neue Einreiseregeln bis 31. Mai
 
Die Anpassung der Einreisebestimmungen wurde durch eine Anordnung festgelegt, welche Gesundheitsminister Roberto Speranza Ende letzter Woche unterzeichnete. Sie datiert das Ende des Passenger Locator Form auf den 1. Mai, es war seit dem 16. April 2022 von allen Einreisenden nach Italien unabhängig von dem gewählten Verkehrsmittel verlangt worden. Die übrigen Bestimmungen, darunter der erforderliche 3G-Nachweis, werden hingegen verlängert und gelten in der aktuellen Form nun zunächst bis zum 31. Mai.
 
Green Pass nicht mehr notwendig
 
Auch innerhalb Italiens gibt es Lockerungen: Der Green Pass, welcher bislang als Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests galt, wird künftig nicht mehr verlangt. Bis zum 30. April musste das Dokument – oder alternativ das digitale COVID-Zertifikat der EU – zum Betreten von Restaurants, Kultureinrichtungen und anderen öffentlichen Gebäuden vorgezeigt werden. Diese Orte sind von nun an ohne Nachweispflicht zugänglich, unterliegen mit Ausnahme gastronomischer Betriebe jedoch weiterhin einer Maskenpflicht.