Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Italien schafft Einreiseformular zum 1. Mai ab

München, 02.05.2022 | 09:33 | soe

Italien hat zum 1. Mai die Pflicht abgeschafft, vor der Einreise das digitale Passenger Locator Form auszufüllen. Urlauber und Urlauberinnen aus Deutschland benötigen damit ab sofort nur noch einen 3G-Nachweis, um in das beliebte Urlaubsland einreisen zu dürfen. Die digitale Einreiseerklärung gehörte zuvor im Rahmen der Corona-Regeln über ein Jahr lang fest zu den Vorgaben für alle Italien-Reisenden.


Rom Italien
Italien hat die digitale Einreiseerklärung zum 1. Mai abgeschafft.
Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für Italien mitteilt, musste die Einreise nur bis zum 30. April 2022 über das Online-Formular angemeldet werden. Fortan verlangt das südeuropäische Land nur noch einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis für den Grenzübertritt, Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Die Nachweise können entweder über das digitale COVID-Zertifikat der EU oder in Papierform erbracht werden, so wird beispielsweise auch der in Deutschland übliche gelbe Impfpass anerkannt. Wer der 3G-Regel nicht nachkommen kann, muss sich für fünf Tage in Quarantäne begeben, das Gesundheitsamt der Urlaubsregion informieren und am Ende der Isolation einen Corona-Test vornehmen lassen.
 
Neue Einreiseregeln bis 31. Mai
 
Die Anpassung der Einreisebestimmungen wurde durch eine Anordnung festgelegt, welche Gesundheitsminister Roberto Speranza Ende letzter Woche unterzeichnete. Sie datiert das Ende des Passenger Locator Form auf den 1. Mai, es war seit dem 16. April 2022 von allen Einreisenden nach Italien unabhängig von dem gewählten Verkehrsmittel verlangt worden. Die übrigen Bestimmungen, darunter der erforderliche 3G-Nachweis, werden hingegen verlängert und gelten in der aktuellen Form nun zunächst bis zum 31. Mai.
 
Green Pass nicht mehr notwendig
 
Auch innerhalb Italiens gibt es Lockerungen: Der Green Pass, welcher bislang als Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests galt, wird künftig nicht mehr verlangt. Bis zum 30. April musste das Dokument – oder alternativ das digitale COVID-Zertifikat der EU – zum Betreten von Restaurants, Kultureinrichtungen und anderen öffentlichen Gebäuden vorgezeigt werden. Diese Orte sind von nun an ohne Nachweispflicht zugänglich, unterliegen mit Ausnahme gastronomischer Betriebe jedoch weiterhin einer Maskenpflicht. 

Weitere Nachrichten über Reisen

Stechmücke auf Blatt
22.04.2024

Bali: Denguefieber-Impfung für Reisende empfohlen

Die balinesische Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend eine Impfung gegen das Denguefieber. Mücken übertragen die Viruserkrankung vor allem in tropischen Regionen wie Bali.
St. Peter-Ording
15.04.2024

Nordsee: Treibsand in St. Peter-Ording

Am Strand von St. Peter-Ording wurden mehrere Treibsandlöcher entdeckt. Die betroffenen Bereiche wurden weiträumig abgesperrt. Die Tourismuszentrale warnt vor Lebensgefahr.
Thailand Bangkok Wat Arun
11.04.2024

Songkran 2024: Das Wasserfest in Thailand beginnt

In der thailändischen Hauptstadt wird ab Donnerstag, dem 11. April, das traditionelle Neujahrs- und Wasserfest Songkran gefeiert. Gäste können sich auf ein breites Unterhaltungsprogramm freuen.
Streikende Arbeitnehmer laufen auf der Straße.
08.04.2024

Griechenland: Streik im Fähr- und Flugverkehr angekündigt

In Griechenland sind für April und Mai mehrere Streiks angekündigt. Neben dem Flugverkehr (9. April) sind am 17. April auch Fähren betroffen. Für Mai ist ein landesweiter Generalstreik geplant.
Spanien - Balearen - Mallorca - Trinken - Alkohol
04.04.2024

Mallorca: Strenge Verhaltensregeln in Palma

Urlauberinnen und Urlauber, die die beliebte Baleareninsel Mallorca besuchen, müssen fortan auf strengere Verhaltensregeln achten. Die neuen Vorschriften treffen vor allem Partyreisende.

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.