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Italien schafft Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ab

München, 10.10.2022 | 09:29 | soe

Italien hat zum 1. Oktober weitere Corona-Beschränkungen fallengelassen. So müssen Reisende in Bussen und Bahnen sowie allen weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln keine Gesichtsmaske mehr tragen, die Maskenpflicht beschränkt sich künftig nur noch auf Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Vorfeld der neuen Regierung wurde außerdem die Lockerung der Impfvorgaben angekündigt.


Frau schaut mit Maske während Corona-Pandemie aus dem Fenster.
In Italien hat die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln seit dem 1. Oktober ein Ende.
Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für Italien meldet, besteht die Maskenpflicht seit Anfang des Monats nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen und Fähren dürfen von Passagierinnen und Passagieren nun auch ohne Mund-Nase-Schutz genutzt werden, das gleiche gilt auch für Flugzeuge. Es besteht jedoch eine Ausnahme, wenn die jeweilige Fluggesellschaft selbst noch auf eine Maskenpflicht an Bord besteht. Kinder unter sechs Jahren müssen in Italien generell keine Maske tragen.
 
Weitere Lockerungen in Aussicht
 
Auch in weiteren Bereichen des täglichen Lebens ist mit Lockerungen zu rechnen. Die siegreich aus den jüngsten Wahlen hervorgegangene Koalition unter Führung der Partei Fratelli d’Italia will im Fall einer Regierungsbildung einige Maßnahmen der Vorgängerregierung rückgängig machen. So soll die Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheitswesens nach dem Dezember 2022 auslaufen und nicht mehr verlängert werden. Die Impfempfehlung solle bleiben, eine Pflicht sei jedoch aus Sicht der Partei überzogen. Auch eine neuerliche Einführung des Green Pass, der in Italien eine Impfung, Genesung oder negative Testung belegte, lehnen die Fratelli d’Italia ab.
 
Leichter Anstieg der Infektionszahlen
 
In der letzten Woche verzeichnete Italien laut Medienberichten wieder einen leichten Anstieg der Corona-Infektionsfälle. Insbesondere unter jungen Menschen zwischen zehn und 19 Jahren nehme die Übertragbarkeit zu. Im Gesundheitswesen wurde ebenfalls eine leicht höhere Belegungsrate der Betten mit COVID-19-Patienten und -Patientinnen gemeldet, sie habe jedoch nur geringfügige Auswirkungen auf die Belastung der Kapazitäten.

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