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Italien erleichtert Einreise ab 1. Februar

München, 27.01.2022 | 15:25 | soe

Italien lockert zum 1. Februar die Einreiseregeln. Ab dann genügt nach einer Anordnung von Gesundheitsminister Roberto Speranza ein Grüner Pass beziehungsweise das digitale COVID-Zertifikat der EU, um aus einem anderen Staat der Europäischen Union in das Urlaubsland einreisen zu dürfen. Der zusätzliche Corona-Test für Geimpfte und Genesene sowie die Quarantäne für alle anderen Reisenden entfallen.


Rom Italien
Italien erlaubt ab dem 1. Februar die Einreise mit COVID-Zertifikat ohne zusätzliche Auflagen.
Update vom 31. Januar 2022, 9:55 Uhr

Inzwischen hat das Auswärtige Amt seinen Reisehinweis für Italien aktualisiert. Dieser gibt nun Auskunft über die künftige Regelung der Gültigkeit von Impfzertifikaten: Wie ursprünglich angekündigt, wird das digitale COVID-Zertifikat der EU ab dem 1. Februar innerhalb Italiens nur noch sechs Monate lang anerkannt. Dies gilt auch für Reisende und sowohl für damit belegte Impfungen als auch Genesungen. Zu Einreisezwecken wird das Dokument jedoch ab dem 1. Februar neun Monate lang akzeptiert.

Originalmeldung vom 27.01.2022, 15:25 Uhr


Italien setzt mit der Neuregelung die Empfehlung der Europäischen Union um, welche die Rückkehr zum digitalen COVID-Zertifikat als alleinige Einreisebedingung gefordert hatte. In Italien heißt das Dokument Grüner Pass und belegt gemäß der 3G-Regel eine kürzliche negative Testung, eine Impfung oder eine Genesung von dem Virus. Dabei bleibt zunächst unklar, wie lange Genesungszertifikate anerkannt werden sollen. Italien hatte deren Gültigkeitsdauer ab dem 1. Februar eigentlich auf sechs Monate begrenzt. Dies widerspricht jedoch dem offiziell von der EU empfohlenen Standard von neun Monaten.
 
Zusätzliche Tests und Quarantäne entfallen
 
Erst Mitte Dezember hatte Italien eine zusätzliche Testpflicht für die Einreise erlassen, welche auch von vollständig geimpften und genesenen Reisenden einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten Antigentest verlangt. Für Personen ohne Impfung oder Genesung gilt die gleiche Testvorschrift, sie müssen sich allerdings zusätzlich direkt nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben und die örtliche Gesundheitsbehörde informieren. Ab dem 1. Februar entfällt jedoch auch die Isolierungspflicht.
 
In Hotels und Restaurants gilt 2G-Regel
 
Beachten sollten Urlauber und Urlauberinnen jedoch, dass innerhalb Italiens strengere Bestimmungen herrschen. So dürfen Restaurants und Hotels nur Gäste aufnehmen, wenn diese ab zwölf Jahren eine Corona-Impfung oder Genesung belegen können. Für Ungeimpfte und nicht Genesene bleibt der Zutritt auch mit negativem Testergebnis verwehrt. Die 2G-Regel findet darüber hinaus in öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen, Schwimmbädern und Wintersportgebieten Anwendung. Italien verzeichnet mit Stand zum 27. Januar eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.928, 5, das Land gilt seit dem 1. Januar als Hochrisikogebiet nach Einstufung des Robert Koch-Instituts.

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