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Italien: Streiks an Flughäfen und im Nahverkehr

München, 26.01.2024 | 11:06 | spi

In Italien werden in den kommenden Wochen Bahnbetriebe, Flughäfen und Taxiunternehmen bestreikt. Zwischen dem 23. Januar und dem 12. Februar finden landesweite und regional begrenzte Arbeitsniederlegungen in vielen Verkehrsbereichen statt. Ausfälle und Verspätungen im Reiseverkehr sind wahrscheinlich.


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In Italien kommt es im Januar und Februar zu Streiks im Verkehrswesen.
Update vom 26. Januar, 11:06 Uhr

Das Sicherheitspersonal an den Flughäfen Venedig und Treviso schließt sich dem Ausstand am 9. Februar an. An beiden Flughäfen ist ein 24-stündiger Streik geplant. Auch die italienische Airline Air Dolomiti wird am 9. Februar von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr landesweit bestreikt.

Originalmeldung vom 23. Januar, 8:55 Uhr

In Rom haben die Taxifahrerinnen und Taxifahrer für Dienstag, den 23. Januar, einen 24-stündigen Streik angekündigt. Am 24. Januar folgt ein landesweiter Streik im Flugverkehr und im öffentlichen Nahverkehr. Das Personal der nationalen Flugsicherungsgesellschaft Enav wird an diesem Tag zwischen 13 und 17 Uhr die Arbeit niederlegen. Im öffentlichen Nahverkehr ist ein 24-stündiger Streik geplant, der Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen betrifft. Der Fernverkehr auf der Schiene ist voraussichtlich nicht betroffen.
 
Diese Streiks finden im Februar statt
 
Am 5. Februar findet ein weiterer landesweiter Bahnstreik statt, der auch den Fernverkehr betrifft. Der Streik beginnt um 9 Uhr und endet um 17 Uhr. Einige Tage später wird der Ausstand auf der Schiene fortgesetzt: Für den 12. Februar ist ein Ausstand im Zugverkehr zwischen 9 und 17 Uhr geplant. Reisende an den Flughäfen Mailand-Malpensa und Mailand-Linate müssen am 9. Februar ebenfalls mit streikbedingten Einschränkungen im Flughafenbetrieb rechnen.
 
Was Reisende in Italien beachten sollten
 
An den genannten Streiktagen muss in den betroffenen Verkehrsbereichen mit Ausfällen und Verspätungen gerechnet werden. Auch vor und nach den offiziellen Streikzeiten sind Einschränkungen aus organisatorischen Gründen nicht auszuschließen. Betroffene Reisende sollten den Status ihres Verkehrsmittels im Auge behalten. Bei gebuchten Pauschalreisen sollte der Reiseveranstalter, bei Flugreisen die Fluggesellschaft kontaktiert werden.

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