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Italien verlängert Quarantäne bei Einreise bis 30. April

Italien hat die über Ostern eingeführte Quarantäneregelung für Einreisende aus EU-Staaten bis zum 30. April verlängert. Damit müssen sich auch Einreisende aus Deutschland weiterhin für fünf Tage in Isolation begeben, wenn sie in Italien ankommen. Auch andere strenge Maßnahmen im Land bleiben in Kraft.
Ursprünglich sollte die Quarantänepflicht für Grenzübertritte nach Italien aus der EU nur über die Osterfeiertage vom 31. März bis zum 6. April gelten. Nun wurde sie jedoch nach Angaben des Auswärtiges Amtes bis Ende April ausgedehnt, wie auf der Homepage in den Reisehinweisen für das Land vermerkt ist. Zusätzlich zu der fünftägigen Isolationszeit müssen Einreisende nach wie vor einen negativen Corona-Test vorweisen, der frühestens 48 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Anerkannt werden dafür neben PCR-Tests aus Antigen-Schnelltests. Nach fünf Tagen Quarantäne wird ein weiterer Corona-Test fällig. Auch die Pflicht zum Ausfüllen einer Einreiseerklärung bleibt bestehen.
 
Italien weiter im Teil-Lockdown
 
Während über Ostern ganz Italien als „Rote Zone“ deklariert und mit entsprechenden Beschränkungen belegt wurde, werden seit dem 7. April alle Regionen des Landes in die Warnstufen Rot oder Orange eingeordnet. In den mit Orange markieren Gebieten wurden die Corona-Maßnahmen etwas gelockert, der Großteil des Landes verbleibt jedoch im teilweisen Lockdown. Restaurants, Geschäfte und Museen haben geschlossen, in Schulen ist nur für die jüngeren Klassen Präsenzunterricht erlaubt. Die Menschen dürfen ihre Unterkünfte nur aus triftigen Gründen verlassen, beispielsweise zu beruflichen Zwecken oder für notwendige Einkäufe. Das Dekret, mit dem die Regierung von Premierminister Mario Draghi die Maßnahmen verlängert hat, sieht jedoch die Möglichkeit einer Lockerung vor Ende April vor, falls das Fortschreiten der Impfkampagne und die Inzidenzwerte dies zulassen.
 
Reisen innerhalb Italiens weiter eingeschränkt
 
Aktuell gilt in Italien zudem eine Einschränkung der Reisefreiheit im Inland. Die Grenzen der einzelnen Regionen dürfen nur aus triftigen Gründen überschritten werden, welche den Beruf, medizinische Behandlungen, absolute Dringlichkeit oder die Rückkehr zum dauerhaften Wohnort umfassen. Es ist den Polizeibehörden daher möglich, die Einreise zu untersagen, wenn sich das Endziel in einer anderen italienischen Region als der Einreiseort befindet.