Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Italien: Verschärfte Sicherheitsrichtlinien für Skifahrer

München, 12.01.2022 | 09:56 | rpr

Italien hat seine Sicherheitsvorkehrungen für den Wintersport verschärft. Wie das Touristikportal Fvw berichtet, greift seit Jahresbeginn neben einer Helmpflicht für Minderjährige unter 18 Jahren auch eine Promillegrenze von 0,5 Prozent. Darüber hinaus müssen Wintersportler und Wintersportlerinnen fortan eine verpflichtende Haftpflichtversicherung vorweisen.


Familie mit Ski und Snowboard auf der Piste.
Italien hat verschärfte Sicherheitsrichtlinien für den Wintersport eingeführt.
Um das Unfallrisiko auf Italiens Skipisten zu reduzieren, gelten seit dem Jahreswechsel in den Wintersportgebieten des Stiefellandes verschärfte Sicherheitsrichtlinien für Skifahrer und Skifahrerinnen. Dabei wurde unter anderem das Mindestalter für die Helmpflicht angehoben: Mussten zuvor alle Personen unter 14 Jahren einen Helm tragen, ist dieser nun für alle Minderjährigen unter 18 Jahren verpflichtend. Darüber hinaus soll nun auch Alkoholsündern auf der Piste mit Einführung einer Promillegrenze von 0,5 entgegengewirkt werden. Wird dieser Wert überschritten, müssen Skifahrer und Skifahrerinnen mit einer Geldstrafe zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen.
 
Verpflichtende Haftpflichtversicherung eingeführt
 
Neben der erweiterten Helmpflicht und Einführung einer Promillegrenze wurde für Wintersportler und Wintersportlerinnen eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten eingeführt. Wie das Reisemagazin Reise vor 9 unter Berufung auf die Skiregion Dolomiti Superski berichtet, werde der Wintersport mit den gängigen Versicherungen bereits abgedeckt. Nun sind jedoch auch Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten dazu verpflichtet, neben dem Verkauf von Skipässen Haftpflichtversicherungen anzubieten. So sei es Medienberichten zufolge in Südtirol auch vor Ort möglich, Tages-, Wochenend-, Wochen-, Monats- und Saisonversicherungen zu erwerben. Wer keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, muss mit einer Geldbuße zwischen 100 und 150 Euro rechnen.
 
2G in Hotels und Skiliften
 
Über die neuen, dauerhaft anberaumten Sicherheitsrichtlinien hinaus gelten seit dem 10. Januar in gesamt Italien verschärfte Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie. Diese wirken sich auch auf Urlauberinnen und Urlauber in den Wintersportgebieten aus. Demnach müssen Hotelgäste ab sofort entweder geimpft oder genesen sein. Auch für die Nutzung von Skiliften greift nun die 2G-Regel.

Weitere Nachrichten über Reisen

St. Peter-Ording
15.04.2024

Nordsee: Treibsand in St. Peter-Ording

Am Strand von St. Peter-Ording wurden mehrere Treibsandlöcher entdeckt. Die betroffenen Bereiche wurden weiträumig abgesperrt. Die Tourismuszentrale warnt vor Lebensgefahr.
Thailand Bangkok Wat Arun
11.04.2024

Songkran 2024: Das Wasserfest in Thailand beginnt

In der thailändischen Hauptstadt wird ab Donnerstag, dem 11. April, das traditionelle Neujahrs- und Wasserfest Songkran gefeiert. Gäste können sich auf ein breites Unterhaltungsprogramm freuen.
Streikende Arbeitnehmer laufen auf der Straße.
08.04.2024

Griechenland: Streik im Fähr- und Flugverkehr angekündigt

In Griechenland sind für April und Mai mehrere Streiks angekündigt. Neben dem Flugverkehr (9. April) sind am 17. April auch Fähren betroffen. Für Mai ist ein landesweiter Generalstreik geplant.
Spanien - Balearen - Mallorca - Trinken - Alkohol
04.04.2024

Mallorca: Strenge Verhaltensregeln in Palma

Urlauberinnen und Urlauber, die die beliebte Baleareninsel Mallorca besuchen, müssen fortan auf strengere Verhaltensregeln achten. Die neuen Vorschriften treffen vor allem Partyreisende.
Bahnhof_Bahn_Streik_Verspätung_Uhr
25.03.2024

Lokführerstreik in Großbritannien: Im April und Mai fallen Züge aus

Reisende in Großbritannien müssen sich im April auf mehrere Streiks im Bahnverkehr einstellen. Die Londoner U-Bahn wird bis in den Mai hinein bestreikt.

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.