Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Italien: Verschärfte Sicherheitsrichtlinien für Skifahrer

München, 12.01.2022 | 09:56 | rpr

Italien hat seine Sicherheitsvorkehrungen für den Wintersport verschärft. Wie das Touristikportal Fvw berichtet, greift seit Jahresbeginn neben einer Helmpflicht für Minderjährige unter 18 Jahren auch eine Promillegrenze von 0,5 Prozent. Darüber hinaus müssen Wintersportler und Wintersportlerinnen fortan eine verpflichtende Haftpflichtversicherung vorweisen.


Familie mit Ski und Snowboard auf der Piste.
Italien hat verschärfte Sicherheitsrichtlinien für den Wintersport eingeführt.
Um das Unfallrisiko auf Italiens Skipisten zu reduzieren, gelten seit dem Jahreswechsel in den Wintersportgebieten des Stiefellandes verschärfte Sicherheitsrichtlinien für Skifahrer und Skifahrerinnen. Dabei wurde unter anderem das Mindestalter für die Helmpflicht angehoben: Mussten zuvor alle Personen unter 14 Jahren einen Helm tragen, ist dieser nun für alle Minderjährigen unter 18 Jahren verpflichtend. Darüber hinaus soll nun auch Alkoholsündern auf der Piste mit Einführung einer Promillegrenze von 0,5 entgegengewirkt werden. Wird dieser Wert überschritten, müssen Skifahrer und Skifahrerinnen mit einer Geldstrafe zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen.
 
Verpflichtende Haftpflichtversicherung eingeführt
 
Neben der erweiterten Helmpflicht und Einführung einer Promillegrenze wurde für Wintersportler und Wintersportlerinnen eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten eingeführt. Wie das Reisemagazin Reise vor 9 unter Berufung auf die Skiregion Dolomiti Superski berichtet, werde der Wintersport mit den gängigen Versicherungen bereits abgedeckt. Nun sind jedoch auch Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten dazu verpflichtet, neben dem Verkauf von Skipässen Haftpflichtversicherungen anzubieten. So sei es Medienberichten zufolge in Südtirol auch vor Ort möglich, Tages-, Wochenend-, Wochen-, Monats- und Saisonversicherungen zu erwerben. Wer keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, muss mit einer Geldbuße zwischen 100 und 150 Euro rechnen.
 
2G in Hotels und Skiliften
 
Über die neuen, dauerhaft anberaumten Sicherheitsrichtlinien hinaus gelten seit dem 10. Januar in gesamt Italien verschärfte Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie. Diese wirken sich auch auf Urlauberinnen und Urlauber in den Wintersportgebieten aus. Demnach müssen Hotelgäste ab sofort entweder geimpft oder genesen sein. Auch für die Nutzung von Skiliften greift nun die 2G-Regel.

Weitere Nachrichten über Reisen

palme_sturm
24.07.2024

Philippinen: Taifun Gaemi sorgt für Verwüstungen

Taifun Gaemi hat auf den Philippinen mit Starkregen und Überschwemmungen für schwere Schäden gesorgt. Nun nimmt er Kurs auf Taiwan und China.
Strand Sonnenschirme Liegen
23.07.2024

Palma de Mallorca: Liegen am Strand per App reservieren

Am Strand von Palma de Mallorca soll das Reservieren von Sonnenliegen bald per App möglich sein. Die Stadt plant die Einführung einer entsprechenden Anwendung im nächsten Jahr.
Kroatien: Dubrovnik
22.07.2024

Hitzewelle in Kroatien: Rekord-Temperaturen an Land und im Meer

Kroatien leidet unter einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. In der Adria wurde der Rekord der höchsten Wassertemperatur gebrochen.
Italien: Venedig Rialto
16.07.2024

Venedig erhöht Eintrittsgebühr ab 2025

Venedig hat den Test einer Eintrittsgebühr für Tagestouristinnen und -touristen erfolgreich beendet. Damit ist der Weg frei für ein dauerhaftes Eintrittsgeld, das zudem höher ausfallen soll als bislang.
Zwei Hände greifen nach einem 100 Euro Geldschein
16.07.2024

FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

Nach der FTI-Insolvenz mussten mehrere Hunderttausend Pauschalreisen storniert werden. Die Rückerstattung der dafür geleisteten Zahlungen durch den DRSF soll nun bald starten.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.