Italien: Verschärfte Sicherheitsrichtlinien für Skifahrer

Italien hat seine Sicherheitsvorkehrungen für den Wintersport verschärft. Wie das Touristikportal Fvw berichtet, greift seit Jahresbeginn neben einer Helmpflicht für Minderjährige unter 18 Jahren auch eine Promillegrenze von 0,5 Prozent. Darüber hinaus müssen Wintersportler und Wintersportlerinnen fortan eine verpflichtende Haftpflichtversicherung vorweisen.
Um das Unfallrisiko auf Italiens Skipisten zu reduzieren, gelten seit dem Jahreswechsel in den Wintersportgebieten des Stiefellandes verschärfte Sicherheitsrichtlinien für Skifahrer und Skifahrerinnen. Dabei wurde unter anderem das Mindestalter für die Helmpflicht angehoben: Mussten zuvor alle Personen unter 14 Jahren einen Helm tragen, ist dieser nun für alle Minderjährigen unter 18 Jahren verpflichtend. Darüber hinaus soll nun auch Alkoholsündern auf der Piste mit Einführung einer Promillegrenze von 0,5 entgegengewirkt werden. Wird dieser Wert überschritten, müssen Skifahrer und Skifahrerinnen mit einer Geldstrafe zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen.
 
Verpflichtende Haftpflichtversicherung eingeführt
 
Neben der erweiterten Helmpflicht und Einführung einer Promillegrenze wurde für Wintersportler und Wintersportlerinnen eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten eingeführt. Wie das Reisemagazin Reise vor 9 unter Berufung auf die Skiregion Dolomiti Superski berichtet, werde der Wintersport mit den gängigen Versicherungen bereits abgedeckt. Nun sind jedoch auch Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten dazu verpflichtet, neben dem Verkauf von Skipässen Haftpflichtversicherungen anzubieten. So sei es Medienberichten zufolge in Südtirol auch vor Ort möglich, Tages-, Wochenend-, Wochen-, Monats- und Saisonversicherungen zu erwerben. Wer keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, muss mit einer Geldbuße zwischen 100 und 150 Euro rechnen.
 
2G in Hotels und Skiliften
 
Über die neuen, dauerhaft anberaumten Sicherheitsrichtlinien hinaus gelten seit dem 10. Januar in gesamt Italien verschärfte Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie. Diese wirken sich auch auf Urlauberinnen und Urlauber in den Wintersportgebieten aus. Demnach müssen Hotelgäste ab sofort entweder geimpft oder genesen sein. Auch für die Nutzung von Skiliften greift nun die 2G-Regel.