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Japan: Masken-Empfehlung und Einreisebestimmungen aufgehoben

München, 04.04.2023 | 10:13 | spi

In Japan war das Tragen von Mund-Nase-Masken in der Öffentlichkeit schon lange vor der Pandemie bekannt. Es gab aber nie ein Gesetz zum Tragen einer Maske wie in Deutschland, sondern nur eine Empfehlung. Hygiene wird von der Bevölkerung sehr ernst genommen, weshalb auch noch künftig viele eine Maske tragen werden. Seit dem 13. März ist die offizielle Empfehlung jedoch aufgehoben.


Japan: Miyajima, Itsukushima Floating Shrine, Torii Tor
In Japan tragen die Menschen auch ohne Gesetz und Empfehlung Schutzmasken.
Update vom 04.04.2023, 10:13 Uhr

Ab dem 8. Mai 2023 stuft die japanische Regierung COVID-19 als gewöhnliche Krankheit ein. Damit werden alle coronabedingten Einreisebestimmungen aufgehoben. Urlauberinnen und Urlauber müssen folglich weder Impfnachweis noch ein negatives PCR-Testergebnis bei der Einreise nach Japan vorweisen.
 
Originalmeldung vom 13.03.2023, 13:17 Uhr

Gesetzen erlassen. Es gab weder Lockdowns noch Kontaktbeschränkungen. Selbst das Tragen einer Schutzmaske blieb den Japanerinnen und Japanern selbst überlassen. Die Regierung sprach lediglich Empfehlungen aus, sich mit weniger Menschen zu treffen oder eben eine Maske zu tragen. Weiterhin gilt jedoch der Hinweis, dass Masken vor Infektionen schützen.
 
Kaum jemand ohne Maske unterwegs
 
Während in Deutschland die Masken nach den Lockerungen schnell fielen, trägt in Japan die überwiegende Mehrheit weiterhin den Atemschutz. Supermärkte und körpernahe Dienstleister wie zum Beispiel Friseure haben sich zwar häufig auf ihr Hausrecht berufen und Masken eingefordert, aber das Bild der Japanerinnen und Japaner, die allein mit Mundschutz im Auto sitzen, spricht für die hohe Akzeptanz der Maßnahme. Auch ohne staatliche Empfehlung wird die Maske wohl nicht so schnell aus dem Stadtbild japanischer Metropolen verschwinden.
 
Einreise ins Land der aufgehenden Sonne
 
Wer nach Japan einreisen möchte, muss einen Impfnachweis oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dass sich der Tourismus im Land erholt, zeigt sich an den steigenden Besucherzahlen. Die Kirschblüte, die traditionell den Frühling einläutet und im ganzen Land gefeiert wird, lockt wieder viele Urlauberinnen und Urlauber an. In diesem Jahr färbt sie ab dem 21. März die Städte in ein leuchtendes Rosa.
 

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