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JT Touristik: Folgen der Neuausrichtung für Kunden

München, 02.10.2017 | 11:58 | lvo

Der Reiseveranstalter JT Touristik hat am Freitag Insolvenz unter Eigenverwaltung angemeldet. Das Unternehmen strebt eine Neuausrichtung an, wie es auf der Webseite mitteilt. Bereits gebuchte und bezahlte Reisen sind bis zum 14. Oktober finanziell abgesichert. Kunden bekommen eventuelle Mehrkosten erstattet.


Der EuGH steht auf Seiten der Reisenden: Deren Kosten müssen bei der Pleite des Veranstalters ersetzt werden.
Das sollten Kunden über die Neuausrichtung von JT Touristik wissen.
Reisenden, die über JT Touristik Reisen bis zum 14. Oktober 2017 gebucht haben oder gegenwärtig mit Pauschalreisen des Veranstalters unterwegs sind, entsteht laut einer Mitteilung auf der Webseite des Unternehmens kein Schaden. Sie sind durch den Sicherungsschein abgesichert. Mehrkosten werden durch den Versicherungsschutz der Generali Versicherung gedeckt.

Sollten am Urlaubsort trotzdem unerwartete Kosten für Kunden anfallen, wird geraten, diese zunächst vorzustrecken. Nach der Heimkehr können diese jedoch zusammen mit dem Sicherungsschein bei der Generali eingereicht werden. Laut JT Touristik werden diese Kosten zu 100 Prozent erstattet. Da die Reisen dem Unternehmen zufolge weiterhin durchgeführt werden, gibt es nicht die Möglichkeit eines Reiserücktritts oder einer kostenlosen Stornierung. Inwieweit bereits gebuchte Reisen nach dem 14. Oktober abgesichert sind, wird laut Veranstalter noch in dieser Woche entschieden.

Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters treten bei den Kunden häufig Unklarheiten auf. Erst am Montag wurde bekannt, dass auch die britische Airline Monarch zahlungsunfähig ist. Die Fluggesellschaft hat sich dazu verpflichtet, über 100.000 gestrandete Passagiere nach England zurückfliegen zu lassen.

 

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