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Einreise Kanaren: Corona-Tests ab 14. November Pflicht

München, 02.11.2020 | 09:38 | soe

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat den Gesetzentwurf zur Corona-Testpflicht für Touristen verabschiedet. Ab dem 14. November müssen Urlauber bei der Ankunft auf den Kanaren einen negativen Testbescheid vorlegen. Zudem ist das Ausfüllen eines Gesundheitsformulars notwendig.


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Ab dem 14. November müssen Touristen auf den Kanaren ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen.
Nach dem Regierungsbeschluss müssen Touristen ab dem 14. November ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das maximal 72 Stunden alt ist. Dabei muss es sich jedoch nicht zwangsläufig um den üblichen PCR-Test handeln, auch die neuartigen Antigen-Schnelltests sollen anerkannt werden. Die Testpflicht greift für alle Personen ab einem Alter von sechs Jahren. Der negative Testbescheid ist Voraussetzung dafür, um in Hotels einchecken zu dürfen. Er muss entweder digital oder in Papierform vorgelegt werden.
 
Urlauber, die von außerhalb Spaniens auf die Kanaren einreisen, müssen zudem spätestens 48 Stunden vor dem Reiseantritt online das Formular „FCS“ zur Gesundheitskontrolle ausfüllen und unterzeichnen. Es ist im spanischen Travel Health-Portal sowie über eine App für iOS oder Android verfügbar und generiert einen QR-Code, welcher bei der Einreise vorzuzeigen ist. Jede anreisende Person benötigt dabei ihr eigenes Formular. Zusätzlich empfiehlt das kanarische Fremdenverkehrsamt die Nutzung der spanischen Corona-Warn-App „RadarCOVID“ für die Dauer des Aufenthaltes.

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