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Kanaren: Lanzarote erhält Corona-Warnstufe 4 mit strengen Maßnahmen

München, 22.01.2021 | 08:38 | soe

Die Kanareninseln Lanzarote und La Graciosa haben die Corona-Warnstufe 4 erhalten. Mit der Einstufung geht die Regierung der Kanarischen Inseln über das bisher dreistufige Ampelsystem hinaus und ordnet äußerst strenge Beschränkungen an. Ab 18 Uhr wird das öffentliche Leben auf den betroffenen Inseln größtenteils heruntergefahren.


Strand auf Lanzarote
Auf Lanzarote und La Graciosa gilt ab dem 23. Januar die Corona-Warnstufe 4.
Der Corona-Warnstufe 4 ist im Farbsystem der Kanaren die Farbe Braun zugeordnet, welche Lanzarote und der ihr vorgelagerten La Graciosa ab dem 23. Januar um 0 Uhr zugewiesen wird. Dann treten auch die damit einhergehenden strengeren Beschränkungen in Kraft, welche von der kanarischen Regionalregierung am Abend des 21. Januar verkündet worden waren. Pressesprecher Julio Pérez bezeichnete die Lage auf Lanzarote als sehr besorgniserregend. Innerhalb der letzten drei Wochen hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz der Insel, die erst am 16. Januar von Warnstufe 2 auf 3 gesetzt worden war, um das 25-fache erhöht.
 
Diese Beschränkungen gelten nun auf Lanzarote und La Graciosa
 
Ab kommendem Samstag dürfen sich auf beiden Inseln der Stufe 4 nur noch maximal zwei nicht im gleichen Haushalt lebende Personen gemeinsam aufhalten, dies gilt sowohl im öffentlichen wie im privaten Raum. Ab 18 Uhr sind alle nicht essenziellen Dienstleistungen einzustellen. Demzufolge müssen dann alle Geschäfte schließen, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Auch die Gastronomie muss um diese Zeit den Betrieb einstellen. Die Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr gilt wie bei der bisherigen Warnstufe Rot weiterhin, auch die Ein- und Ausreisebeschränkungen von Lanzarote werden beibehalten. Sie besagen, dass die Insel nur aus triftigen Gründen betreten oder verlassen werden darf, worunter jedoch auch touristische An- und Abreisen gezählt werden. Weiterhin gelten zahlreiche Beschränkungen der Kapazitäten in öffentlichen Räumen, so dürfen Restaurants nur noch im Außenbereich Gäste bewirten und die dortigen Plätze nur zu 50 Prozent auslasten. Museen müssen ihre Gästezahl auf 25 Prozent einschränken, an Stränden sind nur 50 Prozent Auslastung der Kapazitäten erlaubt.

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