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Kenia: Kein PCR-Test bei Einreise für Geimpfte

München, 15.03.2022 | 14:36 | soe

Kenia hat zum 11. März die Einreisebestimmungen leicht gelockert. Nach wie vor müssen Einreisende, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich eine vollständige Corona-Impfung vorweisen. Von nun an ist für sie allerdings kein zusätzlicher PCR-Test mehr Pflicht.


Kenia, Masai Mara
Kenia erlaubt vollständig Geimpften seit dem 11. März die Einreise ohne PCR-Test.
Wie aus einer Mitteilung der kenianischen Regierung hervorgeht, wird wie bereits bisher von allen in das afrikanische Land Einreisenden ein Zertifikat über eine vollständige Corona-Impfung verlangt. Von dieser Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen, so müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ebenso wie in den letzten 90 Tagen von einer Infektion Genesene nicht geimpft sein. Auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, und für zurückkehrende kenianische Staatsbürger gilt die Impfpflicht bei der Einreise nicht. Wer einen vollständigen Impfschutz besitzt, muss vor dem Reiseantritt einen entsprechenden Nachweis auf eine offizielle Zertifizierungswebsite hochladen und ist seit dem 11. März von der bisher geltenden zusätzlichen PCR-Testpflicht befreit. Für alle Einreisenden gilt außerdem die Pflicht, ein Einreiseformular auszufüllen und den daraus generierten QR-Code am Ankunftsflughafen vorzuzeigen.
 
Einreise ohne Impfschutz nur in Ausnahmefällen
 
Personen, die unter die oben genannten Ausnahmeregelungen von der Impfpflicht fallen, haben ab einem Alter von fünf Jahren einen negativen PCR-Test vorzulegen, der frühestens 72 Stunden vor dem Reiseantritt vorgenommen wurde. Dieser wird nicht in Papierform akzeptiert, sondern muss ebenso wie die Impfzertifikate auf die Website von Global Haven hochgeladen werden. Zudem müssen sich Einreiseberechtigte ohne Impfschutz bei der Ankunft auf eigene Kosten zusätzlich einem Antigen-Schnelltest für 30 US-Dollar unterziehen.
 
Corona-Lage in Kenia
 
In Kenia herrscht in öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht, für den Zugang zu öffentlichen Innenräumen ist unter Umständen ein Impfnachweis erforderlich. Je nach Verlauf der Krankheitsaktivitäten können die Behörden mit nur wenig bis gar keiner Vorlaufzeit jedoch weitere Beschränkungen verhängen. Mit Stand zum 15. März liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des afrikanischen Staates offiziell bei 0,2, die Quote vollständig geimpfter Einwohnerinnen und Einwohner bei 14,5 Prozent.

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