Kroatien: Einreise für EU-Bürger ohne Auflagen

Kroatien lockert pünktlich zum Osterurlaub die Einreisebedingungen. Ab dem 9. April müssen Einreisende aus Deutschland und allen anderen EU-Staaten keinen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mehr vorweisen, um das Land an der Adria besuchen zu dürfen. Außerdem entfällt vielerorts die Maskenpflicht in Kroatien.
Die Neuerungen gab der kroatische Innenminister Davor Božinović am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz in der Hauptstadt Zagreb bekannt. Demnach wird die 3G-Nachweispflicht für die Einreise ab Samstag nicht mehr für Bürger und Bürgerinnen von EU-Staaten angewendet, bleibt für Ankommende aus Drittstaaten allerdings bestehen. Wer mit dem Auto von Deutschland nach Kroatien reist und dabei die Route über Österreich und Slowenien nutzt, benötigt ebenfalls keinen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Beide Transitländer erlauben die Ein- und Durchreise ohne ein solches Zertifikat. Das Auswärtige Amt hat seinen Reisehinweis für Kroatien bislang noch nicht aktualisiert.
 
Keine Maskenpflicht in Kroatien
 
Darüber hinaus endet in Kroatien die Maskenpflicht in den meisten Bereichen des täglichen Lebens. Bisher musste der Mund-Nase-Schutz beispielsweise noch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, außerdem unter freiem Himmel überall dort, wo der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann. Ab morgen wird das Anlegen der Maske verpflichtend nur noch in Gesundheitseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen verlangt, alle weiteren Anwendungsbereiche bleiben laut Božinović der Eigenverantwortung der Menschen überlassen.
 
Sperrstunde für Restaurants aufgehoben
 
Auch die Gastronomie und das Nachtleben in Kroatien profitieren von den gelockerten Bestimmungen. Bislang mussten sich Restaurants und Nachtclubs noch an eine Sperrstunde um Mitternacht halten, diese wird ab Samstag aufgehoben. Zudem dürfen Veranstaltungen fortan ohne Begrenzungen der Teilnehmerzahl stattfinden. Damit ist in der Partyszene Kroatiens wieder ein normaler Betrieb wie vor der Pandemie möglich. Begründet wird die Abschaffung der Maßnahmen mit der seit einem Monat stabilen Infektionslage und den nicht zunehmenden Krankenhauseinweisungen.