Kroatien verlängert Corona-Beschränkungen bis 30. April

Die kroatischen Behörden haben die Corona-Maßnahmen im Land sowie die Einreisebestimmungen bis mindestens 30. April 2021 verlängert. Diese Information geht aus einer Mitteilung des internationalen Nachrichtenportals Garda hervor. Demzufolge ist die Einreise nach Kroatien weiterhin nur mit negativem Corona-Test gestattet.
Aktuell ist eine Einreise nach Kroatien für EU-Bürger nur dann ohne Beschränkungen möglich, wenn diese aus einem Land einreisen, welches gemäß der Corona-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC grün eingestuft ist. Seit dem 15. April zählen nur Teile Norwegens sowie Island dazu. Deutschland wird der Kategorie Rot zugeordnet. Demzufolge müssen Reisende aus Deutschland bei der Einreise einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer mit Schnelltest einreist, muss darüber hinaus zehn Tage nach Einreise einen weiteren Test durchführen. Die Testpflicht entfällt nur für bestimmte Personengruppen, dazu zählen unter anderem vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte sowie Transitreisende. Hierbei muss die Durchreise allerdings binnen zwölf Stunden erfolgen.
 
Beschränkungen im Land
 
Neben den Einreisebestimmungen nach Kroatien unterliegen auch die landesweiten Beschränkungen einer Verlängerung. Demzufolge sind bis mindestens 30. April öffentliche Versammlungen auf 25 Menschen begrenzt, in privaten Haushalten dürfen maximal zehn Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten zusammenfinden. Außenbereiche von gastronomischen Einrichtungen stehen Besuchern offen, allerdings bleiben Bars und Nachtclubs weiterhin geschlossen. Ebenso besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften eine Maskenpflicht. Darüber hinaus muss der Mund-Nase-Schutz auch außerhalb der eigenen Unterkunft getragen werden, falls der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
 
Kroatien weiterhin Hochinzidenzgebiet
 
Seit dem 11. April wird Kroatien vom Robert Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen. Demzufolge müssen Rückreisende nach Deutschland bereits vor Abreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Einreise über Luft- oder Landweg erfolgt. Ebenso ist eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen. Nach Rückkehr müssen sich Reisende in eine zehntägige Pflichtquarantäne begeben. Dabei ist zu beachten, dass in einzelnen deutschen Bundesländern abweichende Regelungen bestehen können.