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Kuba fordert Corona-Test vor Anreise

München, 22.12.2020 | 15:51 | soe

Kuba führt mit dem Jahreswechsel strengere Einreisebedingungen ein. Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Einreisenden bereits vor Antritt der Reise einen PCR-Test durchführen lassen und dessen negativen Bescheid bei der Ankunft vorzeigen. Der vorab erfolgte Test ersetzt jedoch nicht die verpflichtende Testung am Ankunftsflughafen, sondern wird zusätzlich zu dieser gefordert.


Havanna_Kuba
Kuba verlangt ab Januar 2021 von Einreisenden einen zusätzlichen PCR-Test vor dem Abflug.
Das kubanische Gesundheitsministerium will mit der strikteren Maßnahme gegen die Einschleppung neuer Infektionsfälle vorgehen. Seitdem die Flughäfen des Karibikstaates wieder für den internationalen Flugverkehr geöffnet wurden, seien zahlreiche importierte Infektionen dokumentiert. Aus diesem Grund müssen Passagiere nun schon vor dem Abflug in ihrem Herkunftsland einen PCR-Test in einem zertifizierten Lavor vornehmen lassen. Er darf bei der Ankunft auf Kuba nicht älter als 72 Stunden sein. Nach offiziellen Informationen bleiben die Hygienemaßnahmen, die schon bisher bei der Grenze obligatorisch sind, davon unberührt.
 
Zweiter PCR-Test erfolgt bei Ankunft
 
Zusätzlich zu dem künftig vorab durchzuführenden PCR-Test wird direkt bei der Ankunft am kubanischen Flughafen, wie schon seit dem 1. Dezember 2020, ein zweiter Test durchgeführt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 30 US-Dollar und werden direkt auf den Preis des Flugtickets aufgeschlagen. Darüber hinaus müssen ankommende Reisende eine Gesundheitserklärung abgeben und es erfolgt eine kontaktlose Messung der Körpertemperatur. Fällt ein Testergebnis positiv aus, muss sich der betroffene Passagier in bestimmte Quarantänezonen der Hotels begeben, unter Umständen wird auch die stationäre Aufnahme und Isolation im Krankenhaus angeordnet. Wer bei der Ankunft ein negatives Testergebnis bekommt, darf sich ab dessen Bescheid frei bewegen. Die kubanischen Behörden haben angekündigt, die Einreisebestimmungen den aktuellen epidemiologischen Bestimmungen anzupassen. Kurzfristige Änderungen sind daher jederzeit möglich.

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