Kuba: Gültigkeit von Touristenvisum auf 90 Tage verlängert

Kuba hat die Gültigkeit von Touristenvisa verlängert. Konnten Reisende in den Karibikstaat zuvor eine Touristenkarte für eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen erwerben, berechtigt das Visum nun einen Aufenthalt von 90 Tagen. Darüber hinaus kann das Visum einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden.
Wie Tourismusminister Juan Carlos García am vergangenen Sonntag über Twitter mitteilte, können Reisende seit dem 1. November die für die Einreise obligatorische Touristenkarte für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen beantragen. Zuvor war der Erwerb eines Visums nur für maximal 30 Tage gestattet und konnte einmalig um einen weiteren Monat verlängert werden. Eine Verlängerung ist fortan weiterhin möglich: Innerhalb des Aufenthaltszeitraums kann die Touristenkarte um eine Dauer von weiteren 90 Tagen angehoben werden, sodass das Visum eine maximale Gültigkeit von 180 Tagen vorweist.
 
Kuba kurbelt Tourismus an
 
Mit der Verlängerung der Visumgültigkeit soll der Tourismus auf Kuba neuen Aufschwung erhalten, nachdem die kubanische Regierung eingeräumt hat, die Anfang des Jahres errechnete Tourismusprognose von 2,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern aller Voraussicht nach nicht zu erreichen. So gab Wirtschaftsminister Alejandro Gil Fernández während einer Sitzung des Ministerrates in der vergangenen Woche bekannt, dass das Jahr mit knapp 1,7 Millionen Reisenden enden würde. Mit der Verlängerung der Gültigkeit von Touristenvisa soll nun die Möglichkeit für Langzeitaufenthalte erleichtert werden, wie Reise vor 9 berichtet.
 
Erwerb der Touristenkarte
 
Nach Informationen des Auswärtigen Amtes ist die Einreise nach Kuba nur mittels eines Visums in Form einer Touristenkarte möglich. Diese muss bereits vor Einreise erworben werden. Hierfür haben Reisende verschiedene Möglichkeiten: So ist die Touristenkarte bei der kubanischen Botschaft in Berlin sowie bei vielen Fluggesellschaften erhältlich. Darüber hinaus kann die Karte auch bei verschiedenen Reiseveranstaltern in Verbindung mit anderen touristischen Leistungen erworben werden.