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Kuba ist Risikogebiet: Das gilt jetzt für Urlauber

München, 26.02.2021 | 15:49 | soe

Kuba ist mit Wirkung zum 28. Februar um 0 Uhr wieder vom Robert Koch-Institut als Corona-Risikogebiet ausgewiesen worden. Die Infektionszahlen waren in dem Karibikstaat seit Jahresbeginn stark angestiegen. Für Rückkehrer aus dem Kuba-Urlaub bedeutet dies, dass sie sich bei der Einreise nach Deutschland testen lassen und zudem in Quarantäne begeben müssen.


Havanna_Kuba
Kuba gilt ab dem 28. Februar als Corona-Risikogebiet.
Wer ab dem 28. Februar direkt aus Kuba nach Deutschland einreist oder sich in den zehn Tagen zuvor in Kuba aufgehalten hat, muss sich noch vor oder unmittelbar nach der Ankunft auf das Coronavirus testen lassen. Ein qualifizierter Antigen-Schnelltest ist hierfür ausreichend, an den meisten deutschen Flughäfen gibt es bereits Testmöglichkeiten. Das Ergebnis ist dem zuständigen Gesundheitsamt spätestens 48 Stunden nach der Einreise zu übermitteln. Darüber hinaus ist das Ausfüllen der Digitalen Einreiseerklärung verpflichtend. Einreisende aus Kuba müssen sich nun auch in eine zehntägige Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen mit einem weiteren Corona-Test abgekürzt werden kann.
 
Isolationszeit abhängig von Unterkunft
 
Kuba hatte zuletzt mehrere Maßnahmen ergriffen, um das Ansteigen der Infektionskurve zu stoppen. So wurde zuletzt die nach der Einreise von Urlaubern einzuhaltende Isolationszeit von der Art der Unterkunft abhängig gemacht. Wer seinen Aufenthalt in einem lizensierten Hotel gebucht hat, muss nur bis zum Erhalt des bei der Ankunft durchgeführten Corona-Tests in Quarantäne bleiben. Bei anderen Unterkünften ist vorgeschrieben, sich zunächst direkt nach der Einreise und auf eigene Kosten in ein von den kubanischen Behörden vorgegebenes Hotel zu begeben. Nach fünf Tagen erfolgt ein Corona-Test. Sobald dessen Ergebnis vorliegt, darf in die selbst gewählte Unterkunft gewechselt werden.
 
Kuba fordert zwei PCR-Tests bei der Einreise
 
Bei der Ankunft am Flughafen in Kuba ist für alle Reisenden die Durchführung eines PCR-Tests fällig, zusätzlich müssen Touristen auch den Bescheid eines noch im Heimatland erfolgten und negativ ausgefallenen Tests mitbringen. Er darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss aus einem zertifizierten Labor stammen. Außerdem ist eine Gesundheitserklärung am Airport auszufüllen.
 
Malta ist neues Hochinzidenzgebiet
 
Ab dem 28. Februar 2021 steht zudem Malta neu auf der Liste der Hochinzidenzgebiete. Damit müssen Einreisende aus dem Inselstaat bereits beim Abflug nach Deutschland ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Neue Virusvarianten-Gebiete wurden in dieser Woche nicht ausgewiesen. Als weitere Risikogebiete ohne Sonderstatus kommen die griechische Region Peloponnes inklusive der Städte Sparta, Korinth und Olympia sowie die finnische Region Satakunta hinzu. Auf französischem Staatsgebiet trifft es das Übersee-Departement Réunion. Heruntergestuft von der Liste der Hochinzidenzgebiete werden das gesamte Land Panama sowie der Inselstaat St. Vincent und die Grenadinen in der Karibik, beide gelten fortan als reguläre Risikogebiete.

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