Ab dem 16. Dezember 2020 gilt in der Bundesrepublik wieder ein harter Lockdown. Dieser umfasst insbesondere strenge Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Geschäften und Bildungseinrichtungen sowie spezielle Bestimmungen für die Weihnachtsfeiertage. Wie sich das auf Reisen an Weihnachten und Silvester auswirkt, lesen Sie im Folgenden.
Lockdown in Deutschland: Welche Reisen sind an Weihnachten erlaubt?
Bis zunächst zum 10. Januar 2021 wird das öffentliche Leben in Deutschland komplett heruntergefahren. Betroffen sind insbesondere Einzelhandel, Schulen und Kitas. Geöffnet bleiben lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Babyfachmärkte, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Schließen müssen demnach im Gegensatz zum Lockdown light, der derzeit noch gilt, auch Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetiksalons, Massagepraxen und ähnliches. Medizinische Behandlungen wie Physiotherapie, Fußpflege oder ähnliches bleiben weiterhin möglich.
Was müssen Reisende an Weihnachten beachten?
Kern des Lockdowns in Deutschland sind die Kontaktbeschränkungen, die noch einmal verschärft werden. Wie bereits bisher, dürfen sich Angehörige aus zwei Haushalten treffen, es muss jedoch bei höchstens fünf Personen bleiben. Kinder unter 14 sind davon ausgenommen. Neu sind strengere Regeln für Weihnachten und den Jahreswechsel. Nur für die Weihnachtstage selbst, vom 24. bis zum 26. Dezember, gilt eine Ausnahme. Ein Hausstand darf dann mit bis zu vier weiteren Personen über 14 Jahren aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Eine feste Personenobergrenze gibt es demnach nicht. Um die Pandemie abzumildern, ist es jedoch wichtig, Kontakte dennoch weitestgehend einzuschränken. An Weihnachten sollen sich laut der Bundesregierung nur Angehörige des engsten Familienkreises zusammenfinden. Silvester ist von der Ausnahme nicht betroffen: Hier gilt wieder die Obergrenze von fünf Personen und zwei Haushalten. Zusätzlich ist der Verkauf von Feuerwerk verboten, die Kommunen beschließen zusätzlich ein An- und Versammlungsverbot. Vereinzelt, unter anderem in Bayern, wurde bereits eine nächtliche Ausgangssperre verkündet.
Was gilt in Hotels und Restaurants?
Ein Reiseverbot besteht zwar nicht, von Reisen innerhalb Deutschlands wird jedoch generell dringend abgeraten. Auch Hotelbesuche zu privaten und touristischen Zwecken sind während des Lockdowns nicht erlaubt. Die Bundesländer, in denen Hotelöffnungen zunächst vorgesehen waren, haben diese Regelung nun zurückgezogen. Auch Restaurants und andere gastronomische Betriebe bleiben geschlossen. Lediglich Take-away ist gestattet.