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Madeira erlaubt freie Einreise mit Corona-Impfung

München, 15.02.2021 | 15:49 | soe

Madeira erlaubt Personen mit vollständiger Corona-Impfung künftig die uneingeschränkte Einreise ohne Test oder Quarantäne. Voraussetzung ist, dass beide für eine Immunisierung notwendigen Impfdosen verabreicht wurden. Von der als „grüner Korridor“ ausgewiesenen Einreiseregelung profitieren außerdem Reisende, die nachweislich von einer Corona-Infektion genesen sind.


Madeira
Madeira lässt gegen das Coronavirus geimpfte Personen ab sofort uneingeschränkt einreisen.
Die Ausnahmen bei der Einreise nach Madeira für Geimpfte und Genesene gelten ab sofort. Beide Personengruppen müssen ihre Sonderrechte allerdings durch eine Bescheinigung nachweisen können. Das Impfattest wird in englischer Sprache gefordert und muss Auskunft über den Namen und das Geburtsdatum des Reisenden sowie über die Art des verwendeten Impfstoffs geben. Auch das Impfdatum ist darauf zu vermerken. Hierbei ist ausschlaggebend, dass der vorgeschriebene Impfplan eingehalten wurde und das Immunsystem ausreichend Zeit hatte, um eine Immunität gegen den Corona-Erreger aufzubauen. Wer in den letzten 90 Tagen vor der Einreise nach Madeira ein positives Testergebnis erhalten hat und einen ärztlichen Nachweis über seine Genesung vorlegen kann, darf ebenfalls frei einreisen.
 
Einreise nach Madeira nur mit PCR-Test
 
Regulär müssen Einreisende nach Madeira einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden alt ist. Alternativ ist es auch möglich, sich nach der Ankunft kostenfrei am Flughafen testen zu lassen. In diesem Fall muss bis zum Vorliegen des Ergebnisses eine Selbstisolation erfolgen, in der Regel dauert dies zwölf Stunden.
 
Madeira ist Hochrisikogebiet
 
Madeira wird derzeit vom Robert Koch-Institut wie das portugiesische Festland als Virusvarianten-Gebiet eingestuft, da sich dort eine mutierte Version des Coronavirus ausbreitet. Es herrscht deshalb eine Einreisesperre nach Deutschland, die für deutsche Staatsbürger jedoch nicht greift. Auf Madeira gilt unter der Woche eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 19 und 5 Uhr, an den Wochenenden von 18 bis 5 Uhr.

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